Umweltfreundliche Produktion

Mai 2nd, 2014

Kriterien-Umwelt

Bluesign

Der bluesign®-Standard greift das Problem an den Wurzeln an. Statt einfach nur das fertige Produkt zu testen, werden alle Inhaltsstoffe wie Rohmaterialien, Wasser, Energiequellen mit einem hochentwickelten „Input Stream Management System“ analysiert. Alles, was in die Produktion gelangt oder diese bestimmt, wird geprüft. Damit wird schon vor Beginn des Herstellungsprozesses die Verwendung von umweltbelastenden Substanzen ausgeschlossen.

Alle Inhaltsstoffe werden basierend auf ihren toxikologischen und ökologischen Eigenschaften und Risiken klassifiziert. Ausführliche Risikoanalysen stehen hinter den dafür zugrunde liegenden Grenzwerten. Bei dieser Analyse werden die fünf Grundprinzipien des bluesign®-Standards mit eingeschlossen, sodass Produkte, welche die strengen bluesign®-Kriterien erfüllen, für Mensch und Umwelt ungefährlich sind.

BSCI

Hinsichtlich Abfallbewirtschaftung, Umgang mit Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen, ihrer Entsorgung, Emissionen und Abwasserbehandlung wird auf die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes verwiesen, welche eingehalten oder übertroffen werden müssen.

Fair Trade (FLO)

Die Produzentenorganisationen garantieren, dass ihre Mitglieder Umweltschutz in die Verwaltung ihrer Produktionsstätte integrieren. Dabei soll das Ziel eines nachhaltigen Ausgleichs zwischen Profiterwirtschaftung und Umweltschutz durch den Einsatz verschiedener Anbau- und Produktionstechniken ermöglicht werden.

Von den Produzenten und den Rohstoffzulieferern werden insbesondere gefordert:

  • Die Minimierung des Energieverbrauches, insbesondere nicht erneuerbarer Energien
  • Die kontinuierliche Reduktion von Chemikalien im Anbau
  • Das Recyceln sowie eine adäquate Entsorgung von Abfällen
  • Die Erhaltung der Struktur und der Fruchtbarkeit des Bodens
  • Die Vermeidung des Einsatzes von Feuer zum Nachteil des ökologischen Systems.
  • Der vollständige Verzicht auf gentechnisch veränderte Organismen (OVG)

Die Organisation ist zur ständigen Kontrolle und Evaluierung der Aktivitäten ihrer Mitglieder aufgerufen.

Fair Wear Foundation (FWF)

FWF ist ein Sozialstandard.

Global Organic Textile Standard (GOTS)

Alle involvierten Akteure benötigen eine schriftliche Umweltpolitik,welche die folgenden Punkte beinhalten sollte:

  • Verantwortlicher
  • Prozesse zur Minderung von Abfällen und Abwasser
  • Prozesse zur Kontrolle von Abfällen und Abwasser
  • Prozesse zur Rückverfolgung im Falle von Abfall- und Schadstoffbelastung
  • Dokumentation von Trainingseinheiten für Angestellte zu den Themen „nachhaltige Nutzung von Wasser und Energie“ und „Minimaler Chemieeinsatz und Entsorgung von Chemikalien“
  • Prozesse zur Verbesserung der Unternehmensaktivitäten entsprechen der Umweltpolitik
  • Dokumentation von allen verwendeten Chemikalien, Wasserverbrauch, Energieverbrauch und Abwasseraufbereitung.

Für alle Schritte entlang der Wertschöpfungsketten gibt es jeweils eine Chemikalienliste, die vorschreibt welche Chemikalien nicht verwendet werden dürfen (GOTS 2.3.1.).

Der Standard beinhaltet spezifische Vorschriften zur Abwasseraufbereitung.

GOTS beinhaltet keine Kriterien zum Anbau von ökologischer Baumwolle, jedoch schreibt er vor, dass jegliche verwendete Baumwolle zu mind. 95 % aus ökologischem Anbau stammen muss und dem IFOAM (International Federation of Organic Agriculture Movement) Basic Standard entsprechen muss.

Naturland

Für die Erzeugung der Materialien müssen die Richtlinien zur Erzeugung eingehalten werden, die strenge Vorgaben beinhalten über Einsatz von Düngemittel, über Schädlingsbekämpfung, Herkunft des Saatguts etc. Genaueres findet sich in den Richtlinien zur Erzeugung.

Der Anteil an Naturfasern am Endprodukt muss mindestens 95% betragen. Eine Auslobung „in Umstellung“ ist für Naturland Textilien nicht möglich.

Es gelten strenge Auflagen, was die Materialien und ihre Verarbeitung anbelangt. So dürfen PVC/PU und Nickel nicht verwendet werden, Metalle müssen chrom- und nickelfrei sein, auch bioakkumulierende und nicht biologisch abbaubare Stoffe sind nicht zugelassen; generell unzulässig sind bei der Verarbeitung alle Subtanzen und Zubereitungen, die nach anerkannter internationaler oder nationaler Gesetzgebung verboten sind, dazu gehören etwa Schwermetalle und Azofarbstoffe. Außerdem müssen alle eingesetzten Substanzen und Zubereitungen bestimmten Vorgaben zur Toxikologie und Abbaubarkeit/ Eliminierbarkeit entsprechen.

Die Verarbeitungsbetriebe verfügen über schriftlich festgelegte Verfahren und Maßnahmen bezüglich Umweltschutz, etwa zur Minimierung und Überwachung von Abfall- und Umweltbelastungen.
Genaue Informationen finden sich unter http://www.naturland.de/unsere_richtlinien.html .

Hautverträglichkeit:

Es findet regelmäßig eine Schadstoffüberprüfung statt. Diese beinhaltet Rückstandsanalysen von Stichproben aus der laufenden Produktion. Die Anzahl der Stichproben pro Jahr ist abhängig vom Umfang der Produktion entsprechend den Vorgaben von Naturland. Die Proben können je nach Verarbeitungsstufe aus dem Wareneingang oder der fertigen Ware entnommen werden.

Es gibt bestimmte Grenzwerte über Rückständen in Öko-Textilien bzw. weiteren Bestandteilen und Accessoires. Auch diese lassen sich nachlesen in den Richtlinien.

ÖkoTex 100

Schadstoffprüfung: Öko-Tex 100 hat einen verbindlichen Prüfkatalog, der jedes Jahr dem „aktuellen Stand der Gesetzgebung und Forschung angepasst“ wird. Der Katalog umfasst:

  • gesetzlich verbotene Substanzen wie krebserregende Farbstoffe
  • gesetzlich reglementierte Stoffe wie Formaldehyd, Weichmacher, Schwermetalle oder Pentachlorphenol
  • nach derzeitigem Wissensstand gesundheitlich bedenkliche, jedoch noch nicht gesetzlich reglementierte oder verbotene Substanzen wie Pestizide, allergisierende Farbstoffe oder zinnorganische Verbindungen
  • Parameter wie Farbechtheiten und ein hautfreundlicher pH-Wert, die der Gesundheitsvorsorge des Verbrauchers dienen

Eine komplette Übersicht mit den Grenzwerten findet man hier. Die Testmethoden zur Schadstoffüberprüfung sind im „Öko-Tex 200 – Prüfverfahren“ festgeschrieben. Die Prüfverfahren orientieren sich teilweise an die von der ISO (International Organisation for Standardization) vorgegebenen Richtwerte.

Zum Ökologischer Anbau befinden sich keine konkreten Angaben in den Standarddokumenten. Das liegt daran, dass Öko-Tex Standard 100 ein weltweit einheitliches Prüf- und Zertifizierungssystem für textile Roh-, Zwischen- und Endprodukte aller Verarbeitungsstufen ist und sich die angewandten Kriterien ausschließlich auf Produkteigenschaften beziehen. Beim Öko-Tex Standard 1000 hingegen bezieht sich das Zertifizierungssystem entlang der textilen Kette.

Textile Exchange (TE)

  • OE 100 Standard: 100 % kbA-Baumwolle
  • OE Blended Standard: mind. 5 % kbA-Baumwolle
  • Organic-in-conversion: Anbau in Umstellungsphase

Social Accountability International (SAI)

Der SA 8000 ist ausschließlich ein Sozialstandard.

World Fair Trade Association (WFTO)

Organisationen, welche Fair Trade-Produkte produzieren, maximieren den Gebrauch von Rohmaterial aus nachhaltigen Quellen in ihrem Sortiment und kaufen wenn möglich lokal ein. Sie gebrauchen Produktionstechnologien, die eine Reduktion des Energieverbrauchs anstreben und wenn möglich erneuerbare Energien nutzen um die Treibhausgasemissionen zu verringern. Sie streben eine Reduktion des Einflusses ihres Abfalls auf die Umwelt an. Hersteller landwirtschaftlicher Fair Trade-Produkte minimieren ihren Umwelteinfluss, indem sie, wenn möglich, biologische oder pestizidarme Produktionsmethoden nutzen.

Käufer und Importeure von Fair Trade Produkten kaufen vorzugsweise Produkte aus Rohmaterialien, die aus nachhaltig bewirtschafteten Quellen stammen und haben insgesamt die geringsten Auswirkungen auf die Umwelt.

Alle Organisationen nutzen so weit wie möglich recyceltes oder biologisch abbaubares Verpackungsmaterial. Alle Güter werden wenn möglich mit dem Schiff transportiert.

Soziale Absicherung

Mai 2nd, 2014

Kriterien-Netz

Bluesign

Der bluesign®-Standard ist ein technischer Standard. Soziale Aspekte werden durch den bluesign®-Standard nicht abgedeckt. Jedoch verpflichten sich alle bluesign®-Systempartner zur Einhaltung des UN GLOBAL COMPACT, welcher strenge Anforderungen für die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung vorgibt.

BSCI

Keine Angaben.

Fair Trade (FLO)

Eine angemessene Reglementierung für Krankheitsfälle und Mutterschaftsurlaub wird nach und nach eingeführt, ebenso wie die Garantie rechtsverbindlicher Arbeitsverträge für alle Arbeiter.

Fair Wear Foundation (FWF)

Arbeits-und sozialrechtliche Verpflichtungen gegenüber den Beschäftigten dürfen nicht umgangen werden. Leiharbeitsarrangements, die darauf abzielen, reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu ersetzen, dürfen nicht als Ersatz angewandt werden. Sowohl bei der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als auch bei Neueinstellung und Beförderungsregeln muss das Prinzip der Chancengleichheit und des Diskriminierungsverbotes befolgt werden.

Global Organic Textile Standard (GOTS)

Keine Angaben.

Naturland

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Beschäftigten eine Grundabsicherung bei Mutterschaft, Krankheit und Alter bekommen.

ÖkoTex 100

Keine Angaben.

Textile Exchange (TE)

Keine Sozialstandards.

Social Accountability International (SAI)

Keine Angaben.

World Fair Trade Association (WFTO)

Keine Angaben.

Mitspracherechte

Mai 2nd, 2014

Kriterien-Rechte

Bluesign

Der bluesign®-Standard ist ein technischer Standard. Soziale Aspekte werden durch den bluesign®-Standard nicht abgedeckt. Jedoch verpflichten sich alle bluesign®-Systempartner zur Einhaltung des UN GLOBAL COMPACT, welcher strenge Anforderungen für die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung vorgibt.

BSCI

Gewerkschaftsgründung und –mitgliedschaft sowie Kollektivverhandlungen sind erlaubt, bei diesbezüglich einschränkenden Landesgesetzen müssen entsprechende Alternativmöglichkeiten geschaffen werden, dem jeweiligen Arbeitnehmervertreter ist freier Zugang zu den Arbeitsplätzen zu ermöglichen.
Keine Angaben zu Beteiligungen an Entscheidungsprozessen.

Fair Trade (FLO)

Produzenten und Dachverbände (falls vorhanden) müssen in ihrer Struktur die direkte Beteiligung der Arbeiter sowie die Transparenz von unternehmerischen Entscheidungsprozessen garantieren. Eine effiziente Unternehmenskontrolle der Arbeiter wird in der Generalversammlung ausgeübt, die über das leitende Gremium (Board of Directors) mit der jeweiligen Organisationsleitung kommuniziert. Die Generalversammlung ist das Hauptentscheidungsorgan. Jahresbericht, Firmenhaushalt, langfristige Planungen und Geschäftsbücher müssen ihm vorgelegt und von ihm geprüft werden. Alle Mitarbeiter haben gleiches Stimmrecht und sind dazu aufgefordert, an innerbetrieblichen Entscheidungsprozessen mitzuwirken. Die Generalversammlung entscheidet insbesondere über die Verwendung der Fairtrade-Prämien, die für die soziale, wirtschaftliche und ökonomisch-nachhaltige Investitionen der Organisation oder deren Mitglieder verwendet werden können. Arbeiter werden dazu ermutigt, sich in demokratischen Verbänden zu organisieren, um auf dieser Basis Tarifverhandlungen durchzuführen.

Fair Wear Foundation (FWF)

Die FWF gewährt den Arbeitern Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen und außerdem das Recht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten. Das Arbeitsverhältnis basiert auf Freiwilligkeit und schließt daher jede Art von Zwangsarbeit ausdrücklich aus.

Global Organic Textile Standard (GOTS)

Es gelten Versammlungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen. Alle Arbeiter haben das Recht, Gewerkschaften zu gründen oder ihnen anzugehören. twitter down Der Arbeitgeber soll eine offene Einstellung gegenüber Gewerkschaftsaktivitäten annehmen. Gewerkschaftsmitglieder dürfen nicht diskriminiert werden und es wird ihnen ermöglicht, ihre gewerkschaftlichen Funktionen auszuüben.

Dort wo Versammlungsfreiheit und Tarifautonomie rechtlich verboten sind, ermöglicht der Arbeitgeber die Entwicklung von unabhängigen und freien Versammlungen und Verhandlungen.

Naturland

Alle Beschäftigten haben das Recht und die Freiheit, sich zur Wahrnehmung ihrer Interessen zu versammeln und zu organisieren. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft darf nicht zu Benachteiligungen führen.

ÖkoTex 100

Der Öko-Tex Standard 1000 erkennt das Recht an, Gewerkschaften zu gründen und beizutreten. In Regionen, in denen Gesetze dies verbieten, sollen freie Versammlungen und Verhandlungen ermöglicht werden. Das Thema Mitsprache im Unternehmen wird im Öko-Tex Standard 100 nicht zur Sprache gebracht.

Textile Exchange (TE)

Keine Sozialstandards.

Social Accountability International (SAI)

Das Unternehmen sollte einen Repräsentanten für die Arbeitnehmer wählen lassen, der ihnen als Sprachrohr dient und für ihre Rechte einsteht.

World Fair Trade Association (WFTO)

Die Organisation findet angemessene Wege um ihre Angestellten, Mitglieder und Produzenten in ihre Entscheidungsprozesse einzubinden und setzt sich stark gegen Diskriminierung ein.

Entlohnung

Mai 2nd, 2014

Kriterien-Entlohnung

Bluesign

Der bluesign®-Standard ist ein technischer Standard. Soziale Aspekte werden durch den bluesign®-Standard nicht abgedeckt. Jedoch verpflichten sich alle bluesign®-Systempartner zur Einhaltung des UN GLOBAL COMPACT, welcher strenge Anforderungen für die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung vorgibt.

BSCI

Löhne (einschließlich Überstunden und Überstundenausgleich) müssen den gesetzlichen Mindestlöhnen oder Industriestandards entsprechen. Sollten diese die Lebenshaltungskosten einschließlich eines zusätzlichen frei verfügbaren Einkommens nicht decken, „werden Unternehmen ermutigt, eine angemessene Vergütung, die diese Grundbedürfnisse abdeckt, zu zahlen.“ Illegale, unerlaubte oder als Strafmaßnahme vorgenommene Lohnabzüge sind nicht erlaubt. Beschäftigte müssen klar, detailliert und regelmäßig über die Zusammensetzung ihres Arbeitsentgeltes unterrichtet werden. Die Auszahlung der Löhne muss in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und in einer für die Beschäftigten geeigneten Weise erfolgen.

Fair Trade (FLO)

Die Bezahlung der Arbeiter richtet sich entweder nach dem regionalen Durchschnittslohn, dem ausgehandelten Tarifvertrag oder dem gesetzlichen Mindestlohn für die Branche, abhängig davon, welcher dieser Maßstäbe für die Arbeiter am vorteilhaftesten ist.

FLO fordert seine Produzenten dazu auf, sich langfristig an einem existenzsichernden Lohn („living wage“) zu orientieren, welcher im ETI-Base Code („Ethical Trade Initiative“) vorgeschrieben ist. FLO orientiert sich bzgl. geschlechterneutraler Bezahlung an den Konventionen der ILO (International Labor Organization). Die Bezahlung soll regelmäßig und in legaler Weise erfolgen und außerdem dokumentiert werden. FLOs Baumwoll-Standard fügt hinzu, dass Gehälter den Arbeiterinnen selbst und nicht dem Ehemann ausgezahlt werden müssen.

Fair Wear Foundation (FWF)

Die FWF garantiert die Zahlung eines existenzsichernden Erwerbseinkommens (–» living wage). Das heißt, dass Löhne und Zuschläge für eine normale Arbeitswoche zumindest dem gesetzlichen oder branchenüblichen Minimum entsprechen müssen und darüber hinaus ausreichen sollen, um die Grundbedürfnisse der ArbeiterInnen und ihrer Familien abzudecken. Außerdem soll ein frei verfügbares Einkommen bereitgestellt und die Zusammensetzung des Lohnes offengelegt werden. Des Weiteren ist Diskriminierung jeglicher Art bei der Höhe des Lohnes untersagt.

Global Organic Textile Standard (GOTS)

Löhne und Zuschüsse, welche für eine reguläre Arbeitswoche bezahlt werden, müssen mindestens die nationalen legalen Standards einhalten, oder die Industriestandards, wobei der höhere Wert der geltende ist. Löhne müssen immer die Grundbedürfnisse decken und darüber hinaus freiverfügbares Einkommen garantieren.
Alle Arbeitnehmer müssen verständliche und schriftliche Informationen über ihre Arbeitsbedingungen erhalten. Diese müssen Informationen über die Entlohnung vor Antritt des Arbeitsverhältnisses beinhalten.
Gehaltsminderungen und Disziplinarmaßnahmen sind unter keinen Umständen erlaubt.

Naturland

Die Löhne müssen mindestens den gesetzlichen Mindestlöhnen des Landes entsprechen oder den relevanten Industriestandards (bei Verarbeitungsbetrieben).

ÖkoTex 100

Der Öko-Tex Standard 1000 schreibt vor, dass Löhne, die für eine normale Arbeitswoche gezahlt werden, gesetzlichen und industriellen Normen entsprechen müssen und dies ohne disziplinarische Abzüge. Das Thema Bezahlung wird im Öko-Tex Standard 100 nicht thematisiert.

Textile Exchange (TE)

Keine Sozialstandards.

Social Accountability International (SAI)

Die Entlohnung sollte immer mindestens dem nationalen legalen Rahmen entsprechen oder den Industriestandards. Sie sollten ausreichen, um die Grundbedürfnisse der Arbeitnehmer zu decken und ein frei verfügbares Einkommen garantieren. Einkommensminderungen sollten nicht auf Grund von Disziplinarmaßnahmen geschehen. Regelungen zur Entlohnung sollten schriftlich und verständlich festgehalten werden. Jegliche Überstunden müssen entsprechend den nationalen Gesetzen entlohnt werden. Unbefristete und Kurzzeitverträge sollten verhindert werden.

World Fair Trade Association (WFTO)

Die WFTO garantiert die Zahlung eines existenzsichernden Erwerbseinkommens (living wage). Außerdem soll ein frei verfügbares Einkommen bereitgestellt und die Zusammensetzung des Lohnes offengelegt werden. Des Weiteren ist Diskriminierung jeglicher Art bei der Höhe des Lohnes untersagt.

Gesundheit und Sicherheit

Mai 2nd, 2014

Kriterien-Gesundheit

Bluesign

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist eines von fünf Grundprinzipien des bluesign®-Standards. Durch das intelligente Input-Stream-Management können potenziell gefährliche Substanzen bereits vor dem Prozess eliminiert werden. So sind ArbeiterInnen diesen gar nicht erst ausgesetzt. Auch im Umgang mit Chemikalien gibt der bluesign®-Standard strenge Richtlinien vor, so muss z.B. entsprechende Schutzkleidung im Umgang mit gefährlichen Substanzen getragen werden.

BSCI

Es werden klare Regeln und Verfahren für die Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verlangt, insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung und Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen, sauberen Toiletten und Zugang zu Trinkwasser; gegebenenfalls muss der Arbeitgeber hygienische Einrichtungen zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitstellen. Praktiken und Bedingungen am Arbeitsplatz sowie in den Schlafsälen, die gegen die grundlegenden Menschenrechte verstoßen, sind verboten. Insbesondere jugendliche Arbeitnehmer sollen nicht gefährlichen, unsicheren oder gesundheitsschädigenden Situationen ausgesetzt werden.

Ein Mitglied der Geschäftsleitung ist für die Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigten sowie für die Umsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsvorgaben der BSCI verantwortlich. Alle Beschäftigten erhalten regelmäßig ein zu dokumentierendes Gesundheits- und Sicherheitstraining, für neue oder wiedereingestellte Mitarbeiter wird die Schulung wiederholt.

Feststellung und Vermeidung von bzw. richtige Reaktionen auf potenzielle Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer werden durch entsprechende ‚Systeme‘ (nicht näher erläutert) sichergestellt.

Fair Trade (FLO)

FLO erfordert umfassende Gesundheits- und Sicherheitsstandards bei den teilnehmenden Produzenten. Hierunter fallen unter anderem die Bereitstellung einer vollständigen Erste-Hilfe-Ausstattung, der Zugang zu sanitären Anlagen und die Ernennung eines Arbeitervertreters für Gesundheits- und Sicherheitsanliegen. Arbeiter, die potentiell gesundheitsschädliche Tätigkeiten ausführen, müssen entsprechend ausgebildet, über die entsprechenden Risiken informiert und mit ausreichendem Schutzmaterial ausgestattet sein.

Fair Wear Foundation (FWF)

Die FWF fordert in ihrem Verhaltenskodex eine sichere und hygienische Arbeitsumwelt mit Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Regeln zur größtmöglichen Unfallverhütung und Minimierung von Gesundheitsrisiken sollen umgesetzt werden. Körperliche Misshandlung, Androhungen körperlicher Misshandlung, unübliche Strafen oder Disziplinarmaßnahmen, sexuelle und andere Belästigungen sowie Einschüchterungen durch den Arbeitgeber sind streng verboten.

Global Organic Textile Standard (GOTS)

Der Arbeitgeber muss ein sauberes und hygienisches Arbeitsumfeld garantiern. Er muss auch Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen ebenso wie zur Minimierung von Gesundheitsrisiken treffen.
Arbeitnehmer müssen auf einer regulären Basis Gesundheitstrainings und Sicherheit erhalten. Neue Arbeitnehmer müssen stets geschult werden.
Es muss ein Zugang zu sauberen und hygienischen Sanitärenanlagen, zu tragbaren Wasser, Ruhezonen, Speiseräumen und zu hygienischen Lagerbereichen für Essen gewährleistet werden.
Die Unterkunft muss, sofern vom Arbeitgeber gestellt, sauber und sicher sein und den Grundbedürfnisse der Arbeitnehmer entsprechen.

Naturland

Es muss gewährleistet werden, dass alle Arbeiter, Angestellten und Familien Zugang zu Trinkwasser, Essen, Unterkunft und medizinischer Grundversorgung haben.

Der Arbeitgeber ist für Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zuständig. Wenn nötig, werden Schulungen zur Sicherheit durchgeführt, um auf Gefahren am Arbeitsplatz aufmerksam zu machen. Bei mehr als 10 Beschäftigten müssen Leitlinien zur Sicherheit am Arbeitsplatz erstellt werden.

ÖkoTex 100

Der Öko-Tex 1000 Standard fordert, dass nationalen Gesetzgebungen zum Schutz der Arbeitenden vor gefährlichen und gesundheitsschädlichen Kriterien eingehalten werden.
Überschreiten die Schadstoffe einen gewissen Wert, soll den Arbeitern Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Im Standarddokument des Öko-Tex 100 gibt es keine Angaben zum Gesundheitsschutz der ArbeiterInnen.

Textile Exchange (TE)

Keine Sozialstandards.

Social Accountability International (SAI)

Der Arbeitgeber sollte ein sicheres Arbeitsumfeld garantieren und entsprechende Vorkehrungen treffen, um Arbeitsunfälle zu verhindern. Es sollte einen Verantwortlichen für Betriebssicherheit geben. . Das Unternehmen sollte regelmäßige Trainingseinheiten zum Thema Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz anbieten. Lisouthnaquamuk Darüber hinaus sollte es Prozesse zur Erkennung, Dokumentation und Vermeidung von Arbeitsunfällen geben. Der Standard enthält des Weiteren Kriterien zu Mutterschutz, sanitären Anlagen und Unterkunft.

World Fair Trade Association (WFTO)

Die Organisation bietet eine gesunde und sichere Arbeitsumgebung / Bedingungen für Angestellte und Mitglieder. Als Minimum werden die lokalen und nationalen Gesetze und die ILO Vereinbarung für Gesundheit und Sicherheit eingehalten.

Die Arbeitszeit und die Arbeitsbedingungen für Angestellte und/oder Mitglieder stimmen mit den von nationalen und lokalen Gesetzen und ILO Konventionen festgelegten Bedingungen überein.

Den Fair Trade Organisationen müssen die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen ihrer Produzenten bewusst sein. Sie versuchen das Bewusstsein und den Umgang der Produzenten mit Gesundheits- und Sicherheitsaspekten zu verbessern.

Kinderarbeit

Mai 2nd, 2014

Kriterien-Kinderarbeit

Bluesign

Der bluesign®-Standard ist ein technischer Standard. Soziale Aspekte werden durch den bluesign®-Standard nicht abgedeckt. Jedoch verpflichten sich alle bluesign®-Systempartner zur Einhaltung des UN GLOBAL COMPACT, welcher strenge Anforderungen für die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung vorgibt.

BSCI

Der Verhaltenskodex verbietet jegliche Form der Ausbeutung von Kindern: In Anlehnung an die Bestimmungen der ILO (s. Glossar), der Vereinten Nationen sowie der jeweiligen Landesgesetzgebung ist Kinderarbeit verboten, dabei soll die jeweils strengste Bestimmung gelten. Arbeitsbedingungen, die denjenigen der Sklaverei ähneln oder der Gesundheit der Kinder schaden, sind nicht erlaubt, während die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer zu schützen sind. Sollten Kinder in Kinderarbeit-Situationen angetroffen werden, muss das Lieferunternehmen Maßnahmen ergreifen, die den betroffenen Kindern Abhilfe schaffen, einschließlich einer Unterstützung, die den Kindern den Schulbesuch erlaubt; ein solches Verfahren muss außerdem dokumentiert werden.

Fair Trade (FLO)

FLO bezieht sich in seinem generischen Standard auf die Konventionen der ILO (International Labor Organization). Folgende Prinzipien müssen respektiert werden:

Kinder dürfen nur dann arbeiten, wenn sie außerdem am Schulunterricht teilnehmen können.
Die von Kindern verrichtete Arbeit darf weder ihre soziale, körperliche oder schulische Entwicklung beeinflussen.
Arbeit im familiären Umfeld fällt nicht unter die Kategorie Kinderarbeit, solange der Schulbesuch garantiert ist.

Rekrutierung von Kindern unter 15 Jahren ist untersagt.
Unternehmen werden dazu angehalten, Programme zu fördern, in denen Kinder Schulbildung erhalten, bis sie das arbeitsfähige Alter erreicht haben.
Jugendliche unter 18 Jahren sollten weder nachts noch unter gefährlichen Umständen arbeiten.
Die Arbeitszeit soll sich an einem „vernünftigen Höchstmaß“ ausrichten.

Fair Wear Foundation (FWF)

Die FWF spricht sich ausdrücklich gegen jegliche Form von Kinderarbeit aus. Das Mindestalter der ArbeiterInnen liegt bei 15 Jahren. Untersagt sind jegliche Form der Sklaverei oder menschenunwürdige Praktiken, wie den Kinderhandel, Schuldknechtschaft und Leibeigenschaft. Kinder zwischen 15 und 18 Jahren dürfen nicht in Umständen arbeiten, die ihre Gesundheit und Sicherheit gefährden.

Global Organic Textile Standard (GOTS)

Laut dem Standard ist es untersagt, dass zertifizierte Unternehmen Kinder beschäftigen. Unternehmen müssen Richtlinien, Programme und Projekte entwickeln und unterstützen, die Kindern in angestellten Verhältnissen helfen, wieder in gute Bildungssysteme integriert zu werden und bis zum Eintreten ins Erwachsenenleben auch dort bleiben. “Kinder” sind nach dem GOT-Standard entsprechend der ILO Definition definiert. Flucnorthmanaba Alle vom Unternehmen betriebene Ansätze müssen konform mit den ILO standards C138 und C182 sein.

Naturland

Betriebe dürfen keine Kinder einstellen. Unter bestimmten Bedingungen dürfen Kinder aber auf dem eigenen Familienbetrieb- oder einem Nachbarbetrieb mitarbeiten. Dazu muss gewährleistet werden, dass die Arbeit nicht gefährlich ist, nicht die Sicherheit und Gesundheit und schulische, moralische, soziale und physische Entwicklung gefährdet.

ÖkoTex 100

Der Öko-Tex Standard 1000 schreibt vor, dass Kinderarbeit für Kinder im schulpflichtigen Alter verboten ist; in jedem Falle jedoch unter 15 Jahren. Damit greift der Standard die Forderungen der International Labour Organization (ILO) auf. Der Öko-Tex Standard 100 äußert sich hingegen nicht zum Gebrauch von Kinderarbeit.

Textile Exchange (TE)

Keine Sozialstandards.

Social Accountability International (SAI)

Die zertifizierten Unternehmen dürfen unter keinen Umständen Kinderarbeit unterstützen oder damit in Verbindung gebracht werden. Die Unternehmen müssen ihre Arbeitnehmer über das Thema Kinderarbeit informieren. Darüber hinaus müssen sie Prozesse entwickeln und anwenden, welche die Unterbindung von Kinderarbeit unterstützen. Junge Arbeitnehmer, definiert nach ILO Kriterien, dürfen nur dann eingestellt werden, wenn die Schulzeit nicht gefährdet ist. Schulzeit, Arbeitszeit und Transportzeit dürfen täglich nicht über 10 Stunden liegen. Nachtarbeit ist untersagt. Der Arbeitsplatz darf unter keinen Umständen gefährlich oder gesundheitsschädigend sein.

World Fair Trade Association (WFTO)

Die Organisation befolgt die UN Konvention zu den Rechten von Kindern und die lokalen und nationalen Gesetze zur Anstellung von Kindern. Die Organisation gewährleistet, dass es keine Zwangsarbeit in ihren Betrieben gibt.

Jede Einbindung von Kindern in die Produktion von Fair Trade Produkten wird offengelegt und beobachtet und beeinflusst das Wohlbefinden, die Sicherheit, die schulische Bildung und das Bedürfnis zu spielen nicht nachteilig.