Outdoorkleidung und fluorierte Schadstoffe

August 16th, 2015

In diesem Text beziehen wir uns auf zwei Greenpeace Studien aus dem Jahr 2012 und 2013 zu Outdoorkleidung und fluorierte Schadstoffe:

„Chemie für Gipfelstürmer 2013“ und „Chemie für jedes Wetter 2012“

Warum dieser Artikel:

„Für Outdoor-Bekleidung wird oft mit unberührter Natur geworben. Doch von der Chemie in wind- und wetterfesten Textilien bleibt die Natur nicht unbelastet. Überall auf der Welt, von abgeschiedenen Gebirgsseen über das arktische Polareis bis in die Tiefsee, finden sich Spuren von perfluorierten und polyfluorierten Chemikalien (PFC), Schadstoffe mit umwelt- und gesundheitsschädlichen Eigenschaften.“

Die Outdoorindustrie steht dadurch in der Kritik – Welche Chemikalien bei der Herstellung der Outdoor-Kleidung eingesetztwerden und welche Schadstoffe noch enthalten sind, sind oft für den Verbraucher nicht Erkennbar. PFC und andere Chemikalien können durch Produktions-und Haushaltsabwasser und beispielsweise durch die Entsorgung von Textilien in Trinkwasser und Lebensmittel gelangen.

„Zwei unabhängige Labore haben im Auftrag von Greenpeace zwischen Juni und September 2012 Funktionsjacken- und hosen untersucht. In allen 14 Proben wurden PFC3) gefunden. In fünf Produkten wurde die umwelt- und gesundheitsschädliche Perfluoroktansäure (PFOA) in erhöhten Konzentrationen festgestellt. In sechs Proben wurden außerdem Fluortelomeralkohole (FTOH) in hoher Konzentration gefunden.“

„Im Rahmen der internationalen Kampagne Detox („Entgiften“) fordert Greenpeace Textilhersteller auf, schädliche Produktionschemikalien durch ungefährliche Alternativen zu ersetzen. PFC gehören zu den elf prioritären Substanzgruppen1) auf der DetoxListe: Sie sind als reproduktionstoxisch und hormonell wirksam bekannt. “ (Greenpeace 2012)

 

 

Wie eine Outdoor-Jacke aufgebaut ist, und wo sie PFC enthält: aus dem Greenpeace-Report 2013:

outdoorjacke_pvc

 

 

  • „Zur Gruppe der polyfluorierten Chemikalien gehören vor allem die Fluortelomeralkohole (FTOH) und die Fluortelomeracrylate (FTA). Diese Chemikalien sind wichtige Ausgangsstoffe bei der Herstellung von fluorierten Polymeren, die zur Imprägnierung von Outdoor-Produkten eingesetzt werden. FTOH und FTA können als Rückstände in den fertigen Produkten zurückbleiben.“
  • „PFOA: Besonders bedenklich ist die Perfluoroktansäure (PFOA), weil sie nicht in der Umwelt abgebaut wird und sich im Menschen und in der Umwelt anreichert. Sie kann die Fortpflanzung schädigen, das Wachstum von Tumoren fördern und steht im Verdacht, das Hormonsystem zu beeinflussen. Perfluoroktansäure (PFOA) ist seit 2013 auf der REACH-Liste für besonders besorgniserregende Stoffe. Ein EU-Grenzwert für PFOA existiert derzeit noch nicht, ist aber in Vorbereitung. (Greenpeace 2013)“
  • „Bekanntester Vertreter der Perfluorsulfonsäuren ist die Perfluoroktansulfonsäure (PFOS). PFOS ist persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT). Im Tierversuch besitzt PFOS lebertoxische, krebserregende und reproduktionstoxische Eigenschaften. Außerdem kann PFOS das Hormonsystem beeinflussen. Seit 2009 fällt PFOS als besonders gefährliche Chemikalie unter die Stockholm-Konvention“

 

 

 

 

 

 

Untersucht wurden 2012: (die Ergebnisse zu den einzelnen Tests finden Sie im obigen Link)

greenpeace2012Im Dezember 2013 hat Greenpeace wieder getestet, diesmal mit dem Fokus auf flüchtigen (volatilen) PFC – da Studien zeigen, dass die Luft in Outdoor-Läden besonders stark PFC belastet ist.

„Die Ergebnisse der Materialuntersuchungen bestätigen die Befunde aus dem vorjährigen Greenpeace-Test. Trotz umweltverträglicherer Alternativen setzen die Outdoor-Firmen nach wie vor überwiegend PFC ein, um die Kleidung wasser- und schmutzabweisend zu machen. Dabei zeigt sich ein Branchen-Trend: Die besonders besorgniserregenden, langkettigen PFC-Verbindungen, deren Einsatz in Kürze reguliert werden soll, werden durch kürzerkettige PFC ersetzt. Aus Sicht von Greenpeace sind die kürzerkettigen Alternativen, die sogenannten C4- oder C6-PFC, keine Lösung. Denn auch sie sind langlebig und lassen sich nicht zurückholen. Zudem versickern sie besonders leicht ins Grundwasser und lassen sich auch mit modernsten Technologien nicht herausfiltern. “ (Greenpeace 2013)

Untersucht wurden 2013: (die Ergebnisse zu den einzelnen Tests finden sie im obigen Link)

studie_2013

Ergebnisse:

  • PFOA:

„15 von 17 Produkten (88 Prozent) enthalten PFOA. Bei jedem dritten Produkt lagen die Konzentrationen über 1 μg/m2 . Besonders hohe Konzentrationen fi nden sich in der in China erworbenen Jacke von Jack Wolfskin (6,3 μg/m2 ) und in der Daunenjacke von Schöffel (6,2 μg/m2 ). Auffällige Werte (über 1 μg/m2 ) sind auch in Jacken von Kaikkialla und Seven Summits und in den Handschuhen von Mammut zu fi nden. Da die Jacke von Kaikkialla laut Hersteller eine PFC-freie Membran und Beschichtung hat, sollte sie eigentlich keine Perfluorcarbonsäuren enthalten. Hier muss der Hersteller den Produktionsprozess genauer kontrollieren.

Häufig nachgewiesen wurde auch die kürzerkettige Perfluorhexansäure (PFHxA), und zwar in 82 Prozent der Produkte. Die Konzentrationen liegen etwas höher als bei der Perfluoroktansäure, nämlich zwischen 0,1 und 11,4 μg/m2 .“ (Greenpeace 2013)

  • Polyfluorierte Chemikalien:

„Verglichen mit dem Greenpeace-Test 2012 wurden 2013 in mehr Produkten FTOH und FTA nachgewiesen. Die Konzentrationen waren insgesamt 2013 im Schnitt sogar etwas höher. Vor allem beim 6:2 FTOH zeigt sich ein deutlicher Anstieg. 16 von 17 untersuchten Produkten (94 Prozent) sind deutlich mit Fluortelomeralkoholen belastet. Die Werte liegen zwischen 48,9 und 2091 μg/m2 – die FTOH-Konzentrationen sind also durchweg deutlich höher als die von Perfluorcarbonsäuren. Einziges Produkt ohne polyfluorierte Chemikalien ist die als „PTFE-frei“ deklarierte Jacke von Kaikkialla. Das Produkt enthält jedoch andere PFC. Die Daunenjacke von Schöffel, die GORETEX-Jacke von Salewa und die GORE-TEXHandschuhe von The North Face schneiden besonders schlecht ab. Sie enthalten in der Summe mehr als 1000 μg/m2 . Die beiden GORE-TEX-Jacken von The North Face liegen nur knapp darunter.“ (Greenpeace 2013)

 

Reaktionen:

Vaude hat im Jahr 2012 mit einem Statement auf die Greenpeace-Detox Kampagne reagiert: Bis Ende 2014 möchte Vaude auf PFOA in ihren Produkten verzichten. Weitere Hersteller haben sich dem angeschlossen bis 2020 auf PFC zu verzichten, Schöffel äußert sich dazu folgendermaßen: „Ab Sommer 2016 werden wir bereits erste Produkte ganz ohne PFC anbieten können. Die gesamte Umstellung benötigt jedoch noch Zeit, da die Verfügbarkeit von PFC-freien Materialien mit entsprechender wasserabweisender- und schmutzabweisender Funktion noch nicht ausreichend gesichert ist.“

Cotton made in Africa (CMiA)

Juni 26th, 2015

ÜbersichtCmiA_Logo_Brand_CMYK

Cotton made in Africa (CMiA) ist eine Initiative der Aid by Trade Foundation (AbTF), die durch Handel Hilfe zur Selbsthilfe  leistet, um die Lebensbedingungen von Baumwollkleinbauern und ihren Familien zu verbessern. Dabei setzt die Initiative auf die Aktivierung von Marktkräften statt auf Spenden: Eine von CmiA aufgeebaute Allianz von internationalen Textilunternehmern kauft die nachhaltig erzeugte CmiA Baumwolle ein und führt eine Lizezgebühr an die Stiftung ab. Sie wird in den Anbauregionen reinvestiert und kommt so den Kleinbauern und ihren Familien unmittelbar zu Gute

 

Ziele

Ziel von Cotton made in Africa ist es, möglichst vielen Kleinbauern die Möglichkeit zu geben Baumwolle nachhaltig anzubauen, und mit den Einnahmen aus dem Baumwollanbau ihre Familien zu ernähren.

Cotton made in Africa setzt auf eine weltweite Allianz von Textilunternehmen, die die nachhaltig erzeugte Baumwolle gezielt nachfragt und in den globalen Produktionsmärkten weiterverarbeitet. Derzeit sind über 20 Unternehmen an der Nachfrageallianz beteiligt. Die von den Nachfragepartnern abgeführten Lizenzeinnahmen für die CmiA-verifizierte Baumwolle werden in den Anbauregionen wie für die landwirtschaftlichen Schulungen und die Verifizierungskosten reinvestiert. Dazu werden den Farmern einfache betriebswirtschaftliche Kenntnisse vermittelt und Frauen auf dem Weg in die wirtschaftliche Unabhängigkeit unterstützt. Zudem werden Kooperationsprojekte unterstützt, die schwerpunktmäßig den Ausbau der schulischen Infrastruktur in den ländlichen Baumwollregionen fördern.

 

Struktur

Die Aid by Trade Foundation wurde im Jahr 2005 als unabhängig agiernde Stiftung gegründet. Ihr Ziel ist es durch Handel Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Dies wird mit der Initiative Cotton made in Africa umgesetzt. Neben Mosambik, Malawi, Côte d’Ivoire, Simbabwe sowie Sambia, Kamerun und Ghana zählen seit Kurzem Tansania, Uganda und Äthiopien zu den CmiA-Projektländern. Aktuell sind 655.000 Kleinbauern an der Initiative Teil mit einer Anbaufläche von mehr als 585.000 Hektar.

 

Kriterien

Die Kriterien der CmiA-Standards umfassen sowohl ökologische, soziale als auch ökonomische Aspekte des Baumwollanbaus und deren Verarbeitung. Ein zweistufiger Kriterienkatalog stellt sicher, dass die teilnehmenden Baumwollbauern ihre Anbaumethoden sowie die Baumwollgesellschaften ihre weitere Veredlung des Rohstoffs sukzessive unter ökologischen, ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten nachhaltiger gestalten. Im Rahmen des CmiA-Organic Standards müssen ergänzende Anforderungen entsprechend der international anerkannten Richtlinien des biologischen Landbaus (Kriterien des Standards EC No. 834/2007 und GOTS) zusätzlich zur regulären CmiA Zertifizierung erfüllt und überprüft werden.

Arbeitszeiten

Arbeitszeiten und –bedingungen stimmen mit der nationalen und lokalen Gesetzgebung sowie den ILO Richtlinien überein.

Entlohnung

An der Cotton made in Africa Initiative nehmen Kleinbauern teil, die nur über eine kleine Parzelle Land (durchschnittlich 1-3ha) zur Einkommenssicherung verfügen. Das monatlich rechtzeitig und zuverlässig bezahlte Gehalt überschreitet oder entspricht mindestens dem national festgelegten Mindestlohn (vgl. ILO Konventionen 26 und 131). Die Baumwollgesellschaft stellt die Vorfinanzierung von Investitionen, die für den Baumwollanbau notwendig sind, wie Saatgut oder Düngemittel, für die Kleinbauern sicher. Baumwollbauern sind vor Vertragsabschluss über die Kosten dieser Aufwendungen informiert.

Mitspracherechte im Unternehmen

Die Versammlungsfreiheit sowie die Möglichkeit zur Mitgliedschaft in Instanzen, die die Kleinbauern bzw. Mitarbeiter der Entkörnungsanlagen vertreten, müssen gewährleistet sein. Außerdem ist das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie an deren Ergebnissen sichergestellt (gemäß ILO Konventionen 87 und 98). Es wird sichergestellt, dass die Bauern in Instanzen vertreten sein können, in denen auf nationaler Ebene die Baumwollpreise verhandelt werden. So können sie Einfluss auf die Preisgestaltung nehmen.

Diskriminierung

Die Organisation lässt keine Diskriminierung hinsichtlich der Anstellung, Gehalt, der Weiterbildungsmöglichkeiten, der Beförderung, Kündigung oder Pensionierung aufgrund von Rasse, gesellschaftlicher Schicht, nationaler Herkunft, Religion, Behinderung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Gewerkschaftszugehörigkeit, politischer Einstellung, HIV/Aids-Infektion oder Alter zu.

Es ist sichergestellt, dass Männer und Frauen für die gleiche Arbeit eine gleiche Bezahlung erhalten (gemäß ILO Konvention 100, Art. Diskriminierungen am Arbeitsplatz sind strengstens verboten (gemäß ILO Konvention 111).

 

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Organisation bietet eine gesunde und sichere Arbeitsumgebung / Bedingungen für Angestellte und Mitglieder. Als Minimum werden die lokalen und nationalen Gesetze und die ILO Vereinbarung für Gesundheit und Sicherheit eingehalten.

Die Arbeitszeit und die Arbeitsbedingungen für Angestellte und/oder Mitglieder stimmen mit den von nationalen und lokalen Gesetzen und ILO Konventionen festgelegten Bedingungen überein. Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen, wie das Tragen von Staubmasken, sind für alle Mitarbeiter gewährleistet.

 

Kinderarbeit

Kinderarbeit (gemäß der ILO-Konventionen 138 und 182), Menschenhandel (gemäß UN Palermo Protokoll) und Zwangsarbeit (gemäß ILO Konventionen 29 und 105) sind strengstens verboten.

Umweltfreundliche Produktion

Die Kleinbauern betreiben ausschließlich Regenfeldbau, d.h. es findet keine künstliche Bewässerung statt. Die Abholzung von Primärwäldern ist ebenso verboten wie Eingriffe in ausgewiesene Schutzgebiete. Pestizide, die durch die Rotterdamer und Stockholmer Konvention reguliert oder die WHO als extrem oder hochgefährlich einstuft (Klasse Ia und Ib), dürfen nicht verwendet werden. Schwangeren, Stillenden, Kranken, Minderjährigen und unausgebildeten bzw. unerfahrenen Personen ist zum eigenen Schutz die Arbeit mit Pestiziden verboten. Verboten sind Pestizide, die eine nationale Zulassung für die Verwendung im Baumwollanbau haben, aber nicht entsprechend internationaler Standards und in mindestens einer Landessprache gekennzeichnet sind. Ausgeschlossen ist die Nutzung von gentechnisch verändertem Saatgut.

Um Baumwolle nach Cotton made in Africa Standards zu produzieren, müssen die Kleinbauern und Baumwollgesellschaften darüber hinaus verschiedene so genannte Nachhaltigkeitsindikatoren berücksichtigen und schrittweise erfüllen wie bspw. Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und Schutz der Gewässer (Bestellung der Felder in Fruchtfolge, Produktion von natürlichem Dünger) und der reduzierte Einsatz von Pestiziden.

Kontrolle und Transparenz

Es herrscht Transparenz bei der Klassifizierung der Baumwollqualität und über den für den Rohstoff bezahlten Preis.

Die Einhaltung der Kriterien der CmiA – Standards durch Baumwollbauern, Baumwollgesellschaften und die Entkörnungsanlagen wird regelmäßig im Rahmen einer so genannten Verifizierung überprüft. CmiA beauftragt dafür unabhängige und qualifizierte Organisationen.  Das Verifizierungssystem unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung und Weiterentwicklung durch einen aus Experten von Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen sowie Baumwollproduzenten zusammengesetzten technischen Beirat. Um die vorgegebenen Nachhaltigkeitsziele besser umsetzen zu können, erstellt die Baumwollgesellschaft gemeinsam mit den Verifizierern einen Managementplan. Dieser Plan legt fest, welche Fortschritte bis zur nächsten Überprüfung auf welche Weise erreicht werden sollen, und welche Unterstützung Cotton made in Africa, etwa in Form von Schulungen zur Verfügung stellt.

Wenn die CmiA-Ausschlusskriterien nicht eingehalten werden, weniger als 50% der Nachhaltigkeitskriterien im Ampelsystem mit grün oder gelb klassifiziert sind und/oder wiederholt keine Verbesserungen bei der Umsetzung mindestens eines Nachhaltigkeitskriteriums zwischen zwei aufeinander folgenden Verifizierungen erzielt werden, folgt der Ausschluss der Baumwollgesellschaft und der Baumwollbauern. Sie dürfen keine Baumwolle mit CmiA-Lizenz handeln.

 

 

Kontrolle und Transparenz

Mai 2nd, 2014

Kette-Verbraucher

Bluesign

Mit wiederkehrenden Inspektionen durch bluesign®-Experten wird die Einhaltung der Kriterien überprüft. Dabei werden auch bereits bestehende Testergebnisse unabhängiger Dritter mit berücksichtigt. Die bluesign®-Kriterien selber sind öffentlich zugänglich um grösstmögliche Transparenz zu gewährleisten.

BCSI

Die Überprüfung und Bestätigung der Einhaltung des Verhaltenskodex wird durch unabhängige, von der Social Accountability International (SAI, s. SA8000-Initiative) akkreditierte und von der BSCI ausgewählte Unternehmen (zertifizierte SA8000 SSA Auditoren, s. SA8000-Initiative) durchgeführt, wobei mit lokalen Nichtregierungsorganisationen und Arbeitnehmervertretern zusammengearbeitet werden soll.

Fair Trade (FLO)

FLO vertritt den Anspruch, innerhalb des gesamten Produktionsablaufes die Ausführung der Anbau- und Herstellungsstandards zu kontrollieren.

Wichtigstes Kontrollinstrument ist in allen Bereichen die Durchführung und Auswertung von Inspektionen nach einheitlichen Verfahren. Jedoch fehlen gerade auf dem Übergang von Herstellung zu Handel genaue Angaben über die Kriterien, nach denen Lizenzen an die teilnehmenden Unternehmen vergeben werden.

Fair Wear Foundation (FWF)

Einmal jährlich überprüft ein internes Gremium der Mitgliedsunternehmen die Einhaltung der Arbeitsstandards (internes Monitoring). Alle drei Jahre führt die FWF eine externe und unabhängige Kontrolle über die Umsetzung der Arbeitsbedingungen durch. Auch die Anforderung des Managementsystems der jeweiligen Mitgliedsunternehmen wird überprüft, um eine wirksame Umsetzung des FWF-Verhaltenskodex sicherzustellen.

Mitglieder müssen Jahresberichte veröffentlichen und der FWF eine Liste der Zulieferer zukommen lassen. Die FWF gibt jährliche Verifizierungsberichte und Infoblätter heraus. Entscheidungen über Mitgliedschaften werden auf der Homepage der FWF bekannt gemacht. Veröffentlicht werden folgende Angaben: Name und Marke des Unternehmens, Anzahl und Herkunft der Zulieferer des Unternehmens und Anzahl der durch die FWF extern überprüften Zulieferer.

Die Arbeitsstandards der FWF basieren auf den ILO-Übereinkommen (International Labor Organization –» Glossar), einschließlich der sogenannten Kernarbeitsnormen und auf der UN-Menschenrechtsdeklaration. Die Arbeitsstandards folgen also den Normen, die von der internationalen Gemeinschaft festgelegt wurden.

Global Organic Textile Standard (GOTS)

Unterschiedliche Standards, die verwendet werden, dürfen sich nicht widersprechen. Diese Maßnahme dient dem Ziel, einen weltweiten und harmonisierten Standard einzuführen. Das führte u.a. dazu, dass Zertifizierungsunternehmen wie Control Union (früher Skal International) aus den Niederlanden oder auch ICEA aus Italien ihre eigenen etablierten Standards beiseite legten, und bei ihren Klienten den GOT-Standard einzuführen. Im März 2009 waren insgesamt neun Zertifizierer auf GOTS-Kriterien hin geprüft:

  • CCPB, Italien
  • Control Union Certifications b.v., Niederlande.
  • ECOCert SA., Frankreich.
  • ETKO, Türkei
  • ICEA, Italien.
  • IMO – Institute for Marketecology, Schweiz.
  • OneCert Inc., USA.
  • Oregon Tilth Inc., USA.
  • SAC – Soil Association Certification Ltd., Großbritannien

Naturland

Erzeuger und Verarbeiter werden regelmäßig, mindestens einmal pro Jahr, durch von Naturland beauftragte Kontrollstellen überprüft.

Darüber hinaus finden auch unangemeldete Stichprobenkontrollen statt. Die Kontrollen werden durch externe, staatlich zugelassene Kontrollstellen durchgeführt. Dabei arbeitet Naturland vorwiegend mit folgenden Kontrollstellen zusammen:

  • BCS-Öko-Garantie GmbH
  • IMO Institut für Marktökologie GmbH
  • Lacon GmbH und der
  • Ökop-Zertifizierungs GmbH.

Die Betriebe erhalten jährlich neu einen Zertifizierungsentscheid und ein Zertifikat durch die Naturland Anerkennungskommission. Sie bestätigen, dass der Betrieb die Richtlinien von Naturland einhält.

Die Naturland Anerkennungskommission (siehe Struktur) entscheidet, ob ein Landwirt oder Unternehmen seine Produkte als Naturland-zertifziert verkaufen darf. Die Anerkennungskommission setzt sich aus bis zu 20 gewählten Mitgliedern aus unterschiedlichen Bereichen wie z.B. Wissenschaft und Forschung, Erzeugung, Verarbeitung und Verbraucherschutz zusammen. Entscheidungsgrundlage für die Anerkennungskommission bilden jeweils die Ergebnisse und Fakten des Inspektionsberichtes.

ÖkoTex 100

Das Institut der Öko-Tex Gemeinschaft ist berechtigt während der Laufzeit zwei stichprobenartige Kontrollprüfungen an den zertifizierten Produkten vorzunehmen. „Die Prüfkosten gehen zu Lasten des Zeichennehmers. Wird hierbei eine Abweichung von den zugrundeliegenden Grenzwerten festgestellt, erfolgt zur Kontrolle eine Prüfung an einer weiteren Probe, deren Kosten ebenfalls zu Lasten des Zeichennehmers gehen. Werden hier wieder Abweichungen festgestellt, kann das Prüfinstitut die Berechtigung zur Auszeichnung der Ware mit der Oeko-Tex® Standard 100 Kennzeichnung mit sofortiger Wirkung widerrufen.“

Textile Exchange (TE)

Die Verwendung von organisch angebauter Baumwolle muss bei beiden Standards von einem unabhängigen, lizenzierten Zertifizierer bei allen Produktionsprozessen überprüft werden.

Social Accountability International (SAI)

Jedes Unternehmen, das nach SA 8000 zertifiziert werden will, muss sich einer Überprüfung durch ein akkreditiertes, unabhängiges Zertifizierungsunternehmen unterziehen. Die Akkreditierung solcher Zertifizierungsunternehmen erfolgt durch den Social Accountability Accredition Service (SAAS) und erlaubt die Ausstellung von SA 8000 Zertifikaten unter Beachtung der vorgegebenen Richtlinien und Vorgehensweisen. SAAS akkreditiert und überwacht die Zertifizierungsunternehmen, welche zur Einhaltung von SAAS Arbeitsweisen und Vorgaben verpflichtet sind, und überprüft diese sowohl im Hinblick auf die Organisation als auch die praktische Zertifizierungsarbeit vor Ort.

World Fair Trade Association (WFTO)

Die Organisation ist transparent in ihren Management- und Finanzbeziehungen. Sie ist allen Anteilhabern rechenschaftspflichtig und respektiert die Empfindlichkeit und Vertraulichkeit von finanziellen Informationen. Die Organisation findet angemessene Wege um ihre Angestellten, Mitglieder und Produzenten in ihre Entscheidungsprozesse einzubinden. Dies stellt sicher, dass alle relevanten Informationen allen Handelspartnern zu Verfügung stehen. Die Kommunikationswege sind gut und offen in allen Bereichen der Herstellungskette.

Arbeitszeiten

Mai 2nd, 2014

Arbeitszeiten

Bluesign

Der bluesign®-Standard ist ein technischer Standard. Soziale Aspekte werden durch den bluesign®-Standard nicht abgedeckt. Jedoch verpflichten sich alle bluesign®-Systempartner zur Einhaltung des UN GLOBAL COMPACT, welcher strenge Anforderungen für die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung vorgibt.

BSCI

Beim BSCI-Siegel gelten die jeweiligen nationalen Gesetze und Industriestandards zu Arbeitsstunden. Dabei dürfen jedoch 48 Wochenstunden nicht regelmäßig überschritten und wöchentlich nicht mehr als zwölf Überstunden, welche separat zu vergüten sind, geleistet werden. Jedem Mitarbeiter steht nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen mindestens ein freier Tag zu.

Fair Trade (FLO)

Die Arbeitszeiten müssen vertraglich festgelegt werden und mit industriellen Standards sowie dem jeweils geltenden Arbeitsrecht vereinbar sein.

Fair Wear Foundation (FWF)

Die Arbeitszeiten müssen mit den gesetzlichen Bestimmungen und branchenüblichen Standards übereinstimmen. Von den ArbeiterInnen darf nicht verlangt werden, dass sie regelmäßig mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten: Innerhalb einer Woche besteht Anspruch auf einen arbeitsfreien Tag. Überstunden müssen freiwillig sein, dürfen zwölf Stunden pro Woche nicht überschreiten und nicht regelmäßig abgefordert werden. Sie müssen immer mit einer Mehrarbeitszulage zum Lohn kompensiert werden.

Global Organic Textile Standard (GOTS)

Arbeitszeiten müssen mit nationalen Gesetzen und industriellen Standards übereinstimmen, wobei der Standard gewählt werden muss, welcher dem Arbeitnehmer einen größeren Schutz gewährt. Unter keinen Umständen darf vom Arbeitnehmer erwartet werden, dass er regulär mehr als 48 Stunden pro Woche arbeitet. Dem Arbeitnehmer steht nach sieben Arbeitstagenmindestens ein freier Tag zu. Überstunden sind nur auf freiwilliger Basis zu leisten und dürfen nicht mehr als 12 Stunden pro Woche sein. Überstunden dürfen auf einer regulären Basis nicht eingefordert werden und müssen immer entsprechend entlohnt werden.

Naturland

Es wird eine Vereinbarung getroffen, die die jährliche Begrenzung der Jahresarbeitsstunden festlegt oder eine gegenseitige Vereinbarung zur Arbeit in Spitzenzeiten für maximal sechs Wochen beinhaltet. Dadurch soll ermöglicht werden, dass in der Hochsaison (z.B. während der Ernte) Überstunden und flexible Arbeitszeiten möglich sind.

ÖkoTex 100

Der Öko-Tex Standard 1000 fordert die Einhaltung des „gültigen Gesetzes“ zur Arbeitszeit. Das heißt, dass nicht mehr als 48 Stunden die Woche gearbeitet werden darf und mindestens ein freier Tag innerhalb von sieben Tagen gewährleistet werden muss. Freiwillige Überstunden sollen mit einem Prämienlohnsystem bezahlt werden. Mehr als zwölf Überstunden pro Woche sind nur dann erlaubt, wenn es eine Sonderregelung im Gesamtarbeitsvertrag gibt.

Textile Exchange (TE)

Keine Sozialstandards.

Social Accountability International (SAI)

Die Unternehmen müssen Industriestandards und nationalen Gesetzgebungen entsprechen. Eine normale Arbeitswoche, inklusive Überstunden, sollte entsprechend den nationalen Gesetzgebungen gestaltet werden, darf jedoch 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Nach sechs aufeinander folgenden Arbeitstagen steht dem Arbeitnehmer mindestens ein freier Tag zu. Eine Betriebsvereinbarung sollte vorliegen, welches Pausen und Arbeitszeiten reguliert. Überstunden sollten immer freiwillig sein und nicht regelmäßig zwölf Stunden pro Woche überschreiten. Wenn Überstunden notwendig sind, um kurzfristige Aufträge zu erledigen, sollten spezifische Vorschriften bezüglich der Regelung von Überstunden in der Betriebsvereinbarung vorliegen.

World Fair Trade Association (WFTO)

Arbeitszeiten und –bedingungen stimmen mit der nationalen und lokalen Gesetzgebung sowie den ILO Richtlinien überein.

 

Umweltfreundliche Produktion

Mai 2nd, 2014

Kriterien-Umwelt

Bluesign

Der bluesign®-Standard greift das Problem an den Wurzeln an. Statt einfach nur das fertige Produkt zu testen, werden alle Inhaltsstoffe wie Rohmaterialien, Wasser, Energiequellen mit einem hochentwickelten „Input Stream Management System“ analysiert. Alles, was in die Produktion gelangt oder diese bestimmt, wird geprüft. Damit wird schon vor Beginn des Herstellungsprozesses die Verwendung von umweltbelastenden Substanzen ausgeschlossen.

Alle Inhaltsstoffe werden basierend auf ihren toxikologischen und ökologischen Eigenschaften und Risiken klassifiziert. Ausführliche Risikoanalysen stehen hinter den dafür zugrunde liegenden Grenzwerten. Bei dieser Analyse werden die fünf Grundprinzipien des bluesign®-Standards mit eingeschlossen, sodass Produkte, welche die strengen bluesign®-Kriterien erfüllen, für Mensch und Umwelt ungefährlich sind.

BSCI

Hinsichtlich Abfallbewirtschaftung, Umgang mit Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen, ihrer Entsorgung, Emissionen und Abwasserbehandlung wird auf die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes verwiesen, welche eingehalten oder übertroffen werden müssen.

Fair Trade (FLO)

Die Produzentenorganisationen garantieren, dass ihre Mitglieder Umweltschutz in die Verwaltung ihrer Produktionsstätte integrieren. Dabei soll das Ziel eines nachhaltigen Ausgleichs zwischen Profiterwirtschaftung und Umweltschutz durch den Einsatz verschiedener Anbau- und Produktionstechniken ermöglicht werden.

Von den Produzenten und den Rohstoffzulieferern werden insbesondere gefordert:

  • Die Minimierung des Energieverbrauches, insbesondere nicht erneuerbarer Energien
  • Die kontinuierliche Reduktion von Chemikalien im Anbau
  • Das Recyceln sowie eine adäquate Entsorgung von Abfällen
  • Die Erhaltung der Struktur und der Fruchtbarkeit des Bodens
  • Die Vermeidung des Einsatzes von Feuer zum Nachteil des ökologischen Systems.
  • Der vollständige Verzicht auf gentechnisch veränderte Organismen (OVG)

Die Organisation ist zur ständigen Kontrolle und Evaluierung der Aktivitäten ihrer Mitglieder aufgerufen.

Fair Wear Foundation (FWF)

FWF ist ein Sozialstandard.

Global Organic Textile Standard (GOTS)

Alle involvierten Akteure benötigen eine schriftliche Umweltpolitik,welche die folgenden Punkte beinhalten sollte:

  • Verantwortlicher
  • Prozesse zur Minderung von Abfällen und Abwasser
  • Prozesse zur Kontrolle von Abfällen und Abwasser
  • Prozesse zur Rückverfolgung im Falle von Abfall- und Schadstoffbelastung
  • Dokumentation von Trainingseinheiten für Angestellte zu den Themen „nachhaltige Nutzung von Wasser und Energie“ und „Minimaler Chemieeinsatz und Entsorgung von Chemikalien“
  • Prozesse zur Verbesserung der Unternehmensaktivitäten entsprechen der Umweltpolitik
  • Dokumentation von allen verwendeten Chemikalien, Wasserverbrauch, Energieverbrauch und Abwasseraufbereitung.

Für alle Schritte entlang der Wertschöpfungsketten gibt es jeweils eine Chemikalienliste, die vorschreibt welche Chemikalien nicht verwendet werden dürfen (GOTS 2.3.1.).

Der Standard beinhaltet spezifische Vorschriften zur Abwasseraufbereitung.

GOTS beinhaltet keine Kriterien zum Anbau von ökologischer Baumwolle, jedoch schreibt er vor, dass jegliche verwendete Baumwolle zu mind. 95 % aus ökologischem Anbau stammen muss und dem IFOAM (International Federation of Organic Agriculture Movement) Basic Standard entsprechen muss.

Naturland

Für die Erzeugung der Materialien müssen die Richtlinien zur Erzeugung eingehalten werden, die strenge Vorgaben beinhalten über Einsatz von Düngemittel, über Schädlingsbekämpfung, Herkunft des Saatguts etc. Genaueres findet sich in den Richtlinien zur Erzeugung.

Der Anteil an Naturfasern am Endprodukt muss mindestens 95% betragen. Eine Auslobung „in Umstellung“ ist für Naturland Textilien nicht möglich.

Es gelten strenge Auflagen, was die Materialien und ihre Verarbeitung anbelangt. So dürfen PVC/PU und Nickel nicht verwendet werden, Metalle müssen chrom- und nickelfrei sein, auch bioakkumulierende und nicht biologisch abbaubare Stoffe sind nicht zugelassen; generell unzulässig sind bei der Verarbeitung alle Subtanzen und Zubereitungen, die nach anerkannter internationaler oder nationaler Gesetzgebung verboten sind, dazu gehören etwa Schwermetalle und Azofarbstoffe. Außerdem müssen alle eingesetzten Substanzen und Zubereitungen bestimmten Vorgaben zur Toxikologie und Abbaubarkeit/ Eliminierbarkeit entsprechen.

Die Verarbeitungsbetriebe verfügen über schriftlich festgelegte Verfahren und Maßnahmen bezüglich Umweltschutz, etwa zur Minimierung und Überwachung von Abfall- und Umweltbelastungen.
Genaue Informationen finden sich unter http://www.naturland.de/unsere_richtlinien.html .

Hautverträglichkeit:

Es findet regelmäßig eine Schadstoffüberprüfung statt. Diese beinhaltet Rückstandsanalysen von Stichproben aus der laufenden Produktion. Die Anzahl der Stichproben pro Jahr ist abhängig vom Umfang der Produktion entsprechend den Vorgaben von Naturland. Die Proben können je nach Verarbeitungsstufe aus dem Wareneingang oder der fertigen Ware entnommen werden.

Es gibt bestimmte Grenzwerte über Rückständen in Öko-Textilien bzw. weiteren Bestandteilen und Accessoires. Auch diese lassen sich nachlesen in den Richtlinien.

ÖkoTex 100

Schadstoffprüfung: Öko-Tex 100 hat einen verbindlichen Prüfkatalog, der jedes Jahr dem „aktuellen Stand der Gesetzgebung und Forschung angepasst“ wird. Der Katalog umfasst:

  • gesetzlich verbotene Substanzen wie krebserregende Farbstoffe
  • gesetzlich reglementierte Stoffe wie Formaldehyd, Weichmacher, Schwermetalle oder Pentachlorphenol
  • nach derzeitigem Wissensstand gesundheitlich bedenkliche, jedoch noch nicht gesetzlich reglementierte oder verbotene Substanzen wie Pestizide, allergisierende Farbstoffe oder zinnorganische Verbindungen
  • Parameter wie Farbechtheiten und ein hautfreundlicher pH-Wert, die der Gesundheitsvorsorge des Verbrauchers dienen

Eine komplette Übersicht mit den Grenzwerten findet man hier. Die Testmethoden zur Schadstoffüberprüfung sind im „Öko-Tex 200 – Prüfverfahren“ festgeschrieben. Die Prüfverfahren orientieren sich teilweise an die von der ISO (International Organisation for Standardization) vorgegebenen Richtwerte.

Zum Ökologischer Anbau befinden sich keine konkreten Angaben in den Standarddokumenten. Das liegt daran, dass Öko-Tex Standard 100 ein weltweit einheitliches Prüf- und Zertifizierungssystem für textile Roh-, Zwischen- und Endprodukte aller Verarbeitungsstufen ist und sich die angewandten Kriterien ausschließlich auf Produkteigenschaften beziehen. Beim Öko-Tex Standard 1000 hingegen bezieht sich das Zertifizierungssystem entlang der textilen Kette.

Textile Exchange (TE)

  • OE 100 Standard: 100 % kbA-Baumwolle
  • OE Blended Standard: mind. 5 % kbA-Baumwolle
  • Organic-in-conversion: Anbau in Umstellungsphase

Social Accountability International (SAI)

Der SA 8000 ist ausschließlich ein Sozialstandard.

World Fair Trade Association (WFTO)

Organisationen, welche Fair Trade-Produkte produzieren, maximieren den Gebrauch von Rohmaterial aus nachhaltigen Quellen in ihrem Sortiment und kaufen wenn möglich lokal ein. Sie gebrauchen Produktionstechnologien, die eine Reduktion des Energieverbrauchs anstreben und wenn möglich erneuerbare Energien nutzen um die Treibhausgasemissionen zu verringern. Sie streben eine Reduktion des Einflusses ihres Abfalls auf die Umwelt an. Hersteller landwirtschaftlicher Fair Trade-Produkte minimieren ihren Umwelteinfluss, indem sie, wenn möglich, biologische oder pestizidarme Produktionsmethoden nutzen.

Käufer und Importeure von Fair Trade Produkten kaufen vorzugsweise Produkte aus Rohmaterialien, die aus nachhaltig bewirtschafteten Quellen stammen und haben insgesamt die geringsten Auswirkungen auf die Umwelt.

Alle Organisationen nutzen so weit wie möglich recyceltes oder biologisch abbaubares Verpackungsmaterial. Alle Güter werden wenn möglich mit dem Schiff transportiert.

Soziale Absicherung

Mai 2nd, 2014

Kriterien-Netz

Bluesign

Der bluesign®-Standard ist ein technischer Standard. Soziale Aspekte werden durch den bluesign®-Standard nicht abgedeckt. Jedoch verpflichten sich alle bluesign®-Systempartner zur Einhaltung des UN GLOBAL COMPACT, welcher strenge Anforderungen für die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung vorgibt.

BSCI

Keine Angaben.

Fair Trade (FLO)

Eine angemessene Reglementierung für Krankheitsfälle und Mutterschaftsurlaub wird nach und nach eingeführt, ebenso wie die Garantie rechtsverbindlicher Arbeitsverträge für alle Arbeiter.

Fair Wear Foundation (FWF)

Arbeits-und sozialrechtliche Verpflichtungen gegenüber den Beschäftigten dürfen nicht umgangen werden. Leiharbeitsarrangements, die darauf abzielen, reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu ersetzen, dürfen nicht als Ersatz angewandt werden. Sowohl bei der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als auch bei Neueinstellung und Beförderungsregeln muss das Prinzip der Chancengleichheit und des Diskriminierungsverbotes befolgt werden.

Global Organic Textile Standard (GOTS)

Keine Angaben.

Naturland

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Beschäftigten eine Grundabsicherung bei Mutterschaft, Krankheit und Alter bekommen.

ÖkoTex 100

Keine Angaben.

Textile Exchange (TE)

Keine Sozialstandards.

Social Accountability International (SAI)

Keine Angaben.

World Fair Trade Association (WFTO)

Keine Angaben.

Mitspracherechte

Mai 2nd, 2014

Kriterien-Rechte

Bluesign

Der bluesign®-Standard ist ein technischer Standard. Soziale Aspekte werden durch den bluesign®-Standard nicht abgedeckt. Jedoch verpflichten sich alle bluesign®-Systempartner zur Einhaltung des UN GLOBAL COMPACT, welcher strenge Anforderungen für die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung vorgibt.

BSCI

Gewerkschaftsgründung und –mitgliedschaft sowie Kollektivverhandlungen sind erlaubt, bei diesbezüglich einschränkenden Landesgesetzen müssen entsprechende Alternativmöglichkeiten geschaffen werden, dem jeweiligen Arbeitnehmervertreter ist freier Zugang zu den Arbeitsplätzen zu ermöglichen.
Keine Angaben zu Beteiligungen an Entscheidungsprozessen.

Fair Trade (FLO)

Produzenten und Dachverbände (falls vorhanden) müssen in ihrer Struktur die direkte Beteiligung der Arbeiter sowie die Transparenz von unternehmerischen Entscheidungsprozessen garantieren. Eine effiziente Unternehmenskontrolle der Arbeiter wird in der Generalversammlung ausgeübt, die über das leitende Gremium (Board of Directors) mit der jeweiligen Organisationsleitung kommuniziert. Die Generalversammlung ist das Hauptentscheidungsorgan. Jahresbericht, Firmenhaushalt, langfristige Planungen und Geschäftsbücher müssen ihm vorgelegt und von ihm geprüft werden. Alle Mitarbeiter haben gleiches Stimmrecht und sind dazu aufgefordert, an innerbetrieblichen Entscheidungsprozessen mitzuwirken. Die Generalversammlung entscheidet insbesondere über die Verwendung der Fairtrade-Prämien, die für die soziale, wirtschaftliche und ökonomisch-nachhaltige Investitionen der Organisation oder deren Mitglieder verwendet werden können. Arbeiter werden dazu ermutigt, sich in demokratischen Verbänden zu organisieren, um auf dieser Basis Tarifverhandlungen durchzuführen.

Fair Wear Foundation (FWF)

Die FWF gewährt den Arbeitern Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen und außerdem das Recht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten. Das Arbeitsverhältnis basiert auf Freiwilligkeit und schließt daher jede Art von Zwangsarbeit ausdrücklich aus.

Global Organic Textile Standard (GOTS)

Es gelten Versammlungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen. Alle Arbeiter haben das Recht, Gewerkschaften zu gründen oder ihnen anzugehören. twitter down Der Arbeitgeber soll eine offene Einstellung gegenüber Gewerkschaftsaktivitäten annehmen. Gewerkschaftsmitglieder dürfen nicht diskriminiert werden und es wird ihnen ermöglicht, ihre gewerkschaftlichen Funktionen auszuüben.

Dort wo Versammlungsfreiheit und Tarifautonomie rechtlich verboten sind, ermöglicht der Arbeitgeber die Entwicklung von unabhängigen und freien Versammlungen und Verhandlungen.

Naturland

Alle Beschäftigten haben das Recht und die Freiheit, sich zur Wahrnehmung ihrer Interessen zu versammeln und zu organisieren. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft darf nicht zu Benachteiligungen führen.

ÖkoTex 100

Der Öko-Tex Standard 1000 erkennt das Recht an, Gewerkschaften zu gründen und beizutreten. In Regionen, in denen Gesetze dies verbieten, sollen freie Versammlungen und Verhandlungen ermöglicht werden. Das Thema Mitsprache im Unternehmen wird im Öko-Tex Standard 100 nicht zur Sprache gebracht.

Textile Exchange (TE)

Keine Sozialstandards.

Social Accountability International (SAI)

Das Unternehmen sollte einen Repräsentanten für die Arbeitnehmer wählen lassen, der ihnen als Sprachrohr dient und für ihre Rechte einsteht.

World Fair Trade Association (WFTO)

Die Organisation findet angemessene Wege um ihre Angestellten, Mitglieder und Produzenten in ihre Entscheidungsprozesse einzubinden und setzt sich stark gegen Diskriminierung ein.

Entlohnung

Mai 2nd, 2014

Kriterien-Entlohnung

Bluesign

Der bluesign®-Standard ist ein technischer Standard. Soziale Aspekte werden durch den bluesign®-Standard nicht abgedeckt. Jedoch verpflichten sich alle bluesign®-Systempartner zur Einhaltung des UN GLOBAL COMPACT, welcher strenge Anforderungen für die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung vorgibt.

BSCI

Löhne (einschließlich Überstunden und Überstundenausgleich) müssen den gesetzlichen Mindestlöhnen oder Industriestandards entsprechen. Sollten diese die Lebenshaltungskosten einschließlich eines zusätzlichen frei verfügbaren Einkommens nicht decken, „werden Unternehmen ermutigt, eine angemessene Vergütung, die diese Grundbedürfnisse abdeckt, zu zahlen.“ Illegale, unerlaubte oder als Strafmaßnahme vorgenommene Lohnabzüge sind nicht erlaubt. Beschäftigte müssen klar, detailliert und regelmäßig über die Zusammensetzung ihres Arbeitsentgeltes unterrichtet werden. Die Auszahlung der Löhne muss in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und in einer für die Beschäftigten geeigneten Weise erfolgen.

Fair Trade (FLO)

Die Bezahlung der Arbeiter richtet sich entweder nach dem regionalen Durchschnittslohn, dem ausgehandelten Tarifvertrag oder dem gesetzlichen Mindestlohn für die Branche, abhängig davon, welcher dieser Maßstäbe für die Arbeiter am vorteilhaftesten ist.

FLO fordert seine Produzenten dazu auf, sich langfristig an einem existenzsichernden Lohn („living wage“) zu orientieren, welcher im ETI-Base Code („Ethical Trade Initiative“) vorgeschrieben ist. FLO orientiert sich bzgl. geschlechterneutraler Bezahlung an den Konventionen der ILO (International Labor Organization). Die Bezahlung soll regelmäßig und in legaler Weise erfolgen und außerdem dokumentiert werden. FLOs Baumwoll-Standard fügt hinzu, dass Gehälter den Arbeiterinnen selbst und nicht dem Ehemann ausgezahlt werden müssen.

Fair Wear Foundation (FWF)

Die FWF garantiert die Zahlung eines existenzsichernden Erwerbseinkommens (–» living wage). Das heißt, dass Löhne und Zuschläge für eine normale Arbeitswoche zumindest dem gesetzlichen oder branchenüblichen Minimum entsprechen müssen und darüber hinaus ausreichen sollen, um die Grundbedürfnisse der ArbeiterInnen und ihrer Familien abzudecken. Außerdem soll ein frei verfügbares Einkommen bereitgestellt und die Zusammensetzung des Lohnes offengelegt werden. Des Weiteren ist Diskriminierung jeglicher Art bei der Höhe des Lohnes untersagt.

Global Organic Textile Standard (GOTS)

Löhne und Zuschüsse, welche für eine reguläre Arbeitswoche bezahlt werden, müssen mindestens die nationalen legalen Standards einhalten, oder die Industriestandards, wobei der höhere Wert der geltende ist. Löhne müssen immer die Grundbedürfnisse decken und darüber hinaus freiverfügbares Einkommen garantieren.
Alle Arbeitnehmer müssen verständliche und schriftliche Informationen über ihre Arbeitsbedingungen erhalten. Diese müssen Informationen über die Entlohnung vor Antritt des Arbeitsverhältnisses beinhalten.
Gehaltsminderungen und Disziplinarmaßnahmen sind unter keinen Umständen erlaubt.

Naturland

Die Löhne müssen mindestens den gesetzlichen Mindestlöhnen des Landes entsprechen oder den relevanten Industriestandards (bei Verarbeitungsbetrieben).

ÖkoTex 100

Der Öko-Tex Standard 1000 schreibt vor, dass Löhne, die für eine normale Arbeitswoche gezahlt werden, gesetzlichen und industriellen Normen entsprechen müssen und dies ohne disziplinarische Abzüge. Das Thema Bezahlung wird im Öko-Tex Standard 100 nicht thematisiert.

Textile Exchange (TE)

Keine Sozialstandards.

Social Accountability International (SAI)

Die Entlohnung sollte immer mindestens dem nationalen legalen Rahmen entsprechen oder den Industriestandards. Sie sollten ausreichen, um die Grundbedürfnisse der Arbeitnehmer zu decken und ein frei verfügbares Einkommen garantieren. Einkommensminderungen sollten nicht auf Grund von Disziplinarmaßnahmen geschehen. Regelungen zur Entlohnung sollten schriftlich und verständlich festgehalten werden. Jegliche Überstunden müssen entsprechend den nationalen Gesetzen entlohnt werden. Unbefristete und Kurzzeitverträge sollten verhindert werden.

World Fair Trade Association (WFTO)

Die WFTO garantiert die Zahlung eines existenzsichernden Erwerbseinkommens (living wage). Außerdem soll ein frei verfügbares Einkommen bereitgestellt und die Zusammensetzung des Lohnes offengelegt werden. Des Weiteren ist Diskriminierung jeglicher Art bei der Höhe des Lohnes untersagt.

Gesundheit und Sicherheit

Mai 2nd, 2014

Kriterien-Gesundheit

Bluesign

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist eines von fünf Grundprinzipien des bluesign®-Standards. Durch das intelligente Input-Stream-Management können potenziell gefährliche Substanzen bereits vor dem Prozess eliminiert werden. So sind ArbeiterInnen diesen gar nicht erst ausgesetzt. Auch im Umgang mit Chemikalien gibt der bluesign®-Standard strenge Richtlinien vor, so muss z.B. entsprechende Schutzkleidung im Umgang mit gefährlichen Substanzen getragen werden.

BSCI

Es werden klare Regeln und Verfahren für die Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verlangt, insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung und Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen, sauberen Toiletten und Zugang zu Trinkwasser; gegebenenfalls muss der Arbeitgeber hygienische Einrichtungen zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitstellen. Praktiken und Bedingungen am Arbeitsplatz sowie in den Schlafsälen, die gegen die grundlegenden Menschenrechte verstoßen, sind verboten. Insbesondere jugendliche Arbeitnehmer sollen nicht gefährlichen, unsicheren oder gesundheitsschädigenden Situationen ausgesetzt werden.

Ein Mitglied der Geschäftsleitung ist für die Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigten sowie für die Umsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsvorgaben der BSCI verantwortlich. Alle Beschäftigten erhalten regelmäßig ein zu dokumentierendes Gesundheits- und Sicherheitstraining, für neue oder wiedereingestellte Mitarbeiter wird die Schulung wiederholt.

Feststellung und Vermeidung von bzw. richtige Reaktionen auf potenzielle Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer werden durch entsprechende ‚Systeme‘ (nicht näher erläutert) sichergestellt.

Fair Trade (FLO)

FLO erfordert umfassende Gesundheits- und Sicherheitsstandards bei den teilnehmenden Produzenten. Hierunter fallen unter anderem die Bereitstellung einer vollständigen Erste-Hilfe-Ausstattung, der Zugang zu sanitären Anlagen und die Ernennung eines Arbeitervertreters für Gesundheits- und Sicherheitsanliegen. Arbeiter, die potentiell gesundheitsschädliche Tätigkeiten ausführen, müssen entsprechend ausgebildet, über die entsprechenden Risiken informiert und mit ausreichendem Schutzmaterial ausgestattet sein.

Fair Wear Foundation (FWF)

Die FWF fordert in ihrem Verhaltenskodex eine sichere und hygienische Arbeitsumwelt mit Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Regeln zur größtmöglichen Unfallverhütung und Minimierung von Gesundheitsrisiken sollen umgesetzt werden. Körperliche Misshandlung, Androhungen körperlicher Misshandlung, unübliche Strafen oder Disziplinarmaßnahmen, sexuelle und andere Belästigungen sowie Einschüchterungen durch den Arbeitgeber sind streng verboten.

Global Organic Textile Standard (GOTS)

Der Arbeitgeber muss ein sauberes und hygienisches Arbeitsumfeld garantiern. Er muss auch Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen ebenso wie zur Minimierung von Gesundheitsrisiken treffen.
Arbeitnehmer müssen auf einer regulären Basis Gesundheitstrainings und Sicherheit erhalten. Neue Arbeitnehmer müssen stets geschult werden.
Es muss ein Zugang zu sauberen und hygienischen Sanitärenanlagen, zu tragbaren Wasser, Ruhezonen, Speiseräumen und zu hygienischen Lagerbereichen für Essen gewährleistet werden.
Die Unterkunft muss, sofern vom Arbeitgeber gestellt, sauber und sicher sein und den Grundbedürfnisse der Arbeitnehmer entsprechen.

Naturland

Es muss gewährleistet werden, dass alle Arbeiter, Angestellten und Familien Zugang zu Trinkwasser, Essen, Unterkunft und medizinischer Grundversorgung haben.

Der Arbeitgeber ist für Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zuständig. Wenn nötig, werden Schulungen zur Sicherheit durchgeführt, um auf Gefahren am Arbeitsplatz aufmerksam zu machen. Bei mehr als 10 Beschäftigten müssen Leitlinien zur Sicherheit am Arbeitsplatz erstellt werden.

ÖkoTex 100

Der Öko-Tex 1000 Standard fordert, dass nationalen Gesetzgebungen zum Schutz der Arbeitenden vor gefährlichen und gesundheitsschädlichen Kriterien eingehalten werden.
Überschreiten die Schadstoffe einen gewissen Wert, soll den Arbeitern Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Im Standarddokument des Öko-Tex 100 gibt es keine Angaben zum Gesundheitsschutz der ArbeiterInnen.

Textile Exchange (TE)

Keine Sozialstandards.

Social Accountability International (SAI)

Der Arbeitgeber sollte ein sicheres Arbeitsumfeld garantieren und entsprechende Vorkehrungen treffen, um Arbeitsunfälle zu verhindern. Es sollte einen Verantwortlichen für Betriebssicherheit geben. . Das Unternehmen sollte regelmäßige Trainingseinheiten zum Thema Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz anbieten. Lisouthnaquamuk Darüber hinaus sollte es Prozesse zur Erkennung, Dokumentation und Vermeidung von Arbeitsunfällen geben. Der Standard enthält des Weiteren Kriterien zu Mutterschutz, sanitären Anlagen und Unterkunft.

World Fair Trade Association (WFTO)

Die Organisation bietet eine gesunde und sichere Arbeitsumgebung / Bedingungen für Angestellte und Mitglieder. Als Minimum werden die lokalen und nationalen Gesetze und die ILO Vereinbarung für Gesundheit und Sicherheit eingehalten.

Die Arbeitszeit und die Arbeitsbedingungen für Angestellte und/oder Mitglieder stimmen mit den von nationalen und lokalen Gesetzen und ILO Konventionen festgelegten Bedingungen überein.

Den Fair Trade Organisationen müssen die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen ihrer Produzenten bewusst sein. Sie versuchen das Bewusstsein und den Umgang der Produzenten mit Gesundheits- und Sicherheitsaspekten zu verbessern.

Kinderarbeit

Mai 2nd, 2014

Kriterien-Kinderarbeit

Bluesign

Der bluesign®-Standard ist ein technischer Standard. Soziale Aspekte werden durch den bluesign®-Standard nicht abgedeckt. Jedoch verpflichten sich alle bluesign®-Systempartner zur Einhaltung des UN GLOBAL COMPACT, welcher strenge Anforderungen für die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung vorgibt.

BSCI

Der Verhaltenskodex verbietet jegliche Form der Ausbeutung von Kindern: In Anlehnung an die Bestimmungen der ILO (s. Glossar), der Vereinten Nationen sowie der jeweiligen Landesgesetzgebung ist Kinderarbeit verboten, dabei soll die jeweils strengste Bestimmung gelten. Arbeitsbedingungen, die denjenigen der Sklaverei ähneln oder der Gesundheit der Kinder schaden, sind nicht erlaubt, während die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer zu schützen sind. Sollten Kinder in Kinderarbeit-Situationen angetroffen werden, muss das Lieferunternehmen Maßnahmen ergreifen, die den betroffenen Kindern Abhilfe schaffen, einschließlich einer Unterstützung, die den Kindern den Schulbesuch erlaubt; ein solches Verfahren muss außerdem dokumentiert werden.

Fair Trade (FLO)

FLO bezieht sich in seinem generischen Standard auf die Konventionen der ILO (International Labor Organization). Folgende Prinzipien müssen respektiert werden:

Kinder dürfen nur dann arbeiten, wenn sie außerdem am Schulunterricht teilnehmen können.
Die von Kindern verrichtete Arbeit darf weder ihre soziale, körperliche oder schulische Entwicklung beeinflussen.
Arbeit im familiären Umfeld fällt nicht unter die Kategorie Kinderarbeit, solange der Schulbesuch garantiert ist.

Rekrutierung von Kindern unter 15 Jahren ist untersagt.
Unternehmen werden dazu angehalten, Programme zu fördern, in denen Kinder Schulbildung erhalten, bis sie das arbeitsfähige Alter erreicht haben.
Jugendliche unter 18 Jahren sollten weder nachts noch unter gefährlichen Umständen arbeiten.
Die Arbeitszeit soll sich an einem „vernünftigen Höchstmaß“ ausrichten.

Fair Wear Foundation (FWF)

Die FWF spricht sich ausdrücklich gegen jegliche Form von Kinderarbeit aus. Das Mindestalter der ArbeiterInnen liegt bei 15 Jahren. Untersagt sind jegliche Form der Sklaverei oder menschenunwürdige Praktiken, wie den Kinderhandel, Schuldknechtschaft und Leibeigenschaft. Kinder zwischen 15 und 18 Jahren dürfen nicht in Umständen arbeiten, die ihre Gesundheit und Sicherheit gefährden.

Global Organic Textile Standard (GOTS)

Laut dem Standard ist es untersagt, dass zertifizierte Unternehmen Kinder beschäftigen. Unternehmen müssen Richtlinien, Programme und Projekte entwickeln und unterstützen, die Kindern in angestellten Verhältnissen helfen, wieder in gute Bildungssysteme integriert zu werden und bis zum Eintreten ins Erwachsenenleben auch dort bleiben. “Kinder” sind nach dem GOT-Standard entsprechend der ILO Definition definiert. Flucnorthmanaba Alle vom Unternehmen betriebene Ansätze müssen konform mit den ILO standards C138 und C182 sein.

Naturland

Betriebe dürfen keine Kinder einstellen. Unter bestimmten Bedingungen dürfen Kinder aber auf dem eigenen Familienbetrieb- oder einem Nachbarbetrieb mitarbeiten. Dazu muss gewährleistet werden, dass die Arbeit nicht gefährlich ist, nicht die Sicherheit und Gesundheit und schulische, moralische, soziale und physische Entwicklung gefährdet.

ÖkoTex 100

Der Öko-Tex Standard 1000 schreibt vor, dass Kinderarbeit für Kinder im schulpflichtigen Alter verboten ist; in jedem Falle jedoch unter 15 Jahren. Damit greift der Standard die Forderungen der International Labour Organization (ILO) auf. Der Öko-Tex Standard 100 äußert sich hingegen nicht zum Gebrauch von Kinderarbeit.

Textile Exchange (TE)

Keine Sozialstandards.

Social Accountability International (SAI)

Die zertifizierten Unternehmen dürfen unter keinen Umständen Kinderarbeit unterstützen oder damit in Verbindung gebracht werden. Die Unternehmen müssen ihre Arbeitnehmer über das Thema Kinderarbeit informieren. Darüber hinaus müssen sie Prozesse entwickeln und anwenden, welche die Unterbindung von Kinderarbeit unterstützen. Junge Arbeitnehmer, definiert nach ILO Kriterien, dürfen nur dann eingestellt werden, wenn die Schulzeit nicht gefährdet ist. Schulzeit, Arbeitszeit und Transportzeit dürfen täglich nicht über 10 Stunden liegen. Nachtarbeit ist untersagt. Der Arbeitsplatz darf unter keinen Umständen gefährlich oder gesundheitsschädigend sein.

World Fair Trade Association (WFTO)

Die Organisation befolgt die UN Konvention zu den Rechten von Kindern und die lokalen und nationalen Gesetze zur Anstellung von Kindern. Die Organisation gewährleistet, dass es keine Zwangsarbeit in ihren Betrieben gibt.

Jede Einbindung von Kindern in die Produktion von Fair Trade Produkten wird offengelegt und beobachtet und beeinflusst das Wohlbefinden, die Sicherheit, die schulische Bildung und das Bedürfnis zu spielen nicht nachteilig.