Arbeitszeiten

Mai 2nd, 2014 by jakob Kommentar schreiben »

Arbeitszeiten

Bluesign

Der bluesign®-Standard ist ein technischer Standard. Soziale Aspekte werden durch den bluesign®-Standard nicht abgedeckt. Jedoch verpflichten sich alle bluesign®-Systempartner zur Einhaltung des UN GLOBAL COMPACT, welcher strenge Anforderungen für die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung vorgibt.

BSCI

Beim BSCI-Siegel gelten die jeweiligen nationalen Gesetze und Industriestandards zu Arbeitsstunden. Dabei dürfen jedoch 48 Wochenstunden nicht regelmäßig überschritten und wöchentlich nicht mehr als zwölf Überstunden, welche separat zu vergüten sind, geleistet werden. Jedem Mitarbeiter steht nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen mindestens ein freier Tag zu.

Fair Trade (FLO)

Die Arbeitszeiten müssen vertraglich festgelegt werden und mit industriellen Standards sowie dem jeweils geltenden Arbeitsrecht vereinbar sein.

Fair Wear Foundation (FWF)

Die Arbeitszeiten müssen mit den gesetzlichen Bestimmungen und branchenüblichen Standards übereinstimmen. Von den ArbeiterInnen darf nicht verlangt werden, dass sie regelmäßig mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten: Innerhalb einer Woche besteht Anspruch auf einen arbeitsfreien Tag. Überstunden müssen freiwillig sein, dürfen zwölf Stunden pro Woche nicht überschreiten und nicht regelmäßig abgefordert werden. Sie müssen immer mit einer Mehrarbeitszulage zum Lohn kompensiert werden.

Global Organic Textile Standard (GOTS)

Arbeitszeiten müssen mit nationalen Gesetzen und industriellen Standards übereinstimmen, wobei der Standard gewählt werden muss, welcher dem Arbeitnehmer einen größeren Schutz gewährt. Unter keinen Umständen darf vom Arbeitnehmer erwartet werden, dass er regulär mehr als 48 Stunden pro Woche arbeitet. Dem Arbeitnehmer steht nach sieben Arbeitstagenmindestens ein freier Tag zu. Überstunden sind nur auf freiwilliger Basis zu leisten und dürfen nicht mehr als 12 Stunden pro Woche sein. Überstunden dürfen auf einer regulären Basis nicht eingefordert werden und müssen immer entsprechend entlohnt werden.

Naturland

Es wird eine Vereinbarung getroffen, die die jährliche Begrenzung der Jahresarbeitsstunden festlegt oder eine gegenseitige Vereinbarung zur Arbeit in Spitzenzeiten für maximal sechs Wochen beinhaltet. Dadurch soll ermöglicht werden, dass in der Hochsaison (z.B. während der Ernte) Überstunden und flexible Arbeitszeiten möglich sind.

ÖkoTex 100

Der Öko-Tex Standard 1000 fordert die Einhaltung des „gültigen Gesetzes“ zur Arbeitszeit. Das heißt, dass nicht mehr als 48 Stunden die Woche gearbeitet werden darf und mindestens ein freier Tag innerhalb von sieben Tagen gewährleistet werden muss. Freiwillige Überstunden sollen mit einem Prämienlohnsystem bezahlt werden. Mehr als zwölf Überstunden pro Woche sind nur dann erlaubt, wenn es eine Sonderregelung im Gesamtarbeitsvertrag gibt.

Textile Exchange (TE)

Keine Sozialstandards.

Social Accountability International (SAI)

Die Unternehmen müssen Industriestandards und nationalen Gesetzgebungen entsprechen. Eine normale Arbeitswoche, inklusive Überstunden, sollte entsprechend den nationalen Gesetzgebungen gestaltet werden, darf jedoch 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Nach sechs aufeinander folgenden Arbeitstagen steht dem Arbeitnehmer mindestens ein freier Tag zu. Eine Betriebsvereinbarung sollte vorliegen, welches Pausen und Arbeitszeiten reguliert. Überstunden sollten immer freiwillig sein und nicht regelmäßig zwölf Stunden pro Woche überschreiten. Wenn Überstunden notwendig sind, um kurzfristige Aufträge zu erledigen, sollten spezifische Vorschriften bezüglich der Regelung von Überstunden in der Betriebsvereinbarung vorliegen.

World Fair Trade Association (WFTO)

Arbeitszeiten und –bedingungen stimmen mit der nationalen und lokalen Gesetzgebung sowie den ILO Richtlinien überein.

 

Schreibe einen Kommentar