Fair Wear Foundation (FWF)

Mai 2nd, 2014 by jakob Kommentar schreiben »

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Übersicht

Fair Wear Foundation (FWF) hat das Ziel die Arbeitsbedingungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie zu verbessern. Der Fokus der FWF in der Lieferkette liegt auf der Konfektion, also in der Verarbeitung von Stoffen zu Textilprodukten.

Es legt allerdings keine ökologischen Standards fest. FWF ist eine gemeinnützige Organisation, die von Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und Unternehmensverbänden gesteuert wird, es handelt sich um eine MSI (Multi Stakeholder Initiative).

Ziele

FWF arbeitet gemeinsam mit ihren Mitgliedsunternehmen an der Verbesserung der  Arbeitsbedingungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie. In 2015 sind um die 90 Mitglieder mit mehr als 130 Marken aus 10 europäischen Ländern Mitglied in der FWF. Die Mitglieder verpflichten sich die FWF Arbeitsrichtlinien (Code of Labour Practices) in ihren Lieferketten umzusetzen. Die FWF Arbeitsrichtlinien basieren auf den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und beinhalten Prinzipien wie freie Arbeitswahl/keine Zwangsarbeit, die Zahlung existenzsichernder Löhne, angemessene Arbeitszeiten, rechtsverbindliche Arbeitsverträge, keine Diskriminierung am Arbeitsplatz, Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen, sichere und gesundheitsverträgliche Arbeitsbedingungen und keine Ausbeutung durch Kinderarbeit.

Die Organisation hat zwei Hauptarbeitsbereiche: Einerseits die regelmäßige Überprüfung, Bewertung und öffentliche Berichterstattung über die Fortschritte der Mitgliedsunternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen der FWF. Teil dieser Überprüfung sind auch Kontrollen in den Produktionsstätten vor Ort. Darüber hinaus gibt es anonyme Beschwerdestellen für die Arbeiter und Arbeiterinnen vor Ort und es werden Schulungen für das Management und die ArbeiterInnen angeboten. Andererseits entwickelt und testet FWF mit ihren Mitgliedern neue Ansätze um Menschenrechte in ihren Lieferketten besser durchzusetzen.

Mitgliedsunternehmen, die bei der Überprüfung und Bewertung besonders gut abgeschnitten haben, dürfen das FWF Logo auf Anhängeschildern oder Etiketten ihrer Produkte nutzen.

Momentan gibt es lokale Teams in neun Produktionsländern in Asien, Europa und Nordafrika.

Entstehungsgeschichte

FWF wurde 1999 als Reaktion auf öffentlichen und medialen Druck in den Niederlanden von Einzelhandelsverbänden, Lieferanten, Gewerkschaften und nichtstaatlichen Organisationen aus dem Bekleidungssektor als Stiftung gegründet (Multi Stakeholder Initiative). Der Code of Labour Practices wurde weiterentwickelt und in der Praxis angewandt. 2001 nahm FWF ihre Arbeit auf und startete in Zusammenarbeit mit fünf Bekleidungsherstellern die ersten Pilotprojekte in Indien, Rumänien und Indonesien, um den Code of Labour Practices auf Umsetzbarkeit zu testen. FWF wurde zwar in den Niederlanden gegründet, hat aber mittlerweile Mitglieder aus Belgien, Dänemark, Deutschland, England, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Österreich, Schweden und der Schweiz. Im Rahmen der Internationalisierung gibt es seit 2013 eine Repräsentanz in Deutschland und seit 2015 ist auch das Board internationaler besetzt.

Struktur

Das oberste Entscheidungsgremium der FWF ist das Direktorium (Board), das sich aus verschiedenen Stakeholdergruppen und einer unabhängigen Vorsitzenden zusammensetzt. Dies sind in 2015:

Vorsitz
Anita Normark

Unternehmensverbände – Bekleidungsmarken und Einzelhandel
Han Bekke (MODINT)
Femke den Hartog (AEDT – European Association for Fashion Retail)
Mark Held  (EOG – European Outdoor Group)

Gewerkschaften

Henk van der Kolk (FNV Bondgenoten)
Roel Rotshuizen (CNV Dienstenbond)

Nichtregierungsorganisationen
Miges Baumann (Brot für Alle)
Marijn Peepercamp (CCC – Clean Clothes Campaign)

Das Direktorium wird bei der Entscheidungsfindung vom „Committee of Experts“ (Expertenkomitee) beraten, das sich ebenfalls zu gleichen Teilen aus den verschiedenen Stakeholder-Kategorien zusammensetzt. Ihm gehören Experten aus den Bereichen Bekleidungsproduktion und -vertrieb, Arbeitsrecht und „social development“ an.

Kriterien

Kinderarbeit

Keine Ausbeutung durch Kinderarbeit.

FWF spricht sich ausdrücklich gegen Ausbeutung durch Kinderarbeit aus.  Das Mindestalter der ArbeiterInnen liegt bei 15 Jahren. Untersagt sind jegliche Form der Sklaverei oder menschenunwürdige Praktiken, wie Kinderhandel, Schuldknechtschaft und Leibeigenschaft. Kinder zwischen 15 und 18 Jahren dürfen nicht in Umständen arbeiten, die ihre Gesundheit und Sicherheit gefährden.

Entlohnung

FWF Mitglieder verpflichten sich zur Umsetzung  existenzsichernder Löhne (living wage). Das heißt, dass Löhne und Zuschläge für eine normale Arbeitswoche zumindest dem gesetzlichen oder branchenüblichen Minimum entsprechen müssen und darüber hinaus ausreichen sollen, um die Grundbedürfnisse der ArbeiterInnen und ihrer Familien abzudecken. Außerdem soll ein frei verfügbares Einkommen bereitgestellt und die Zusammensetzung des Lohnes offengelegt werden. Des Weiteren ist Diskriminierung jeglicher Art bei der Höhe des Lohnes untersagt.

Soziale Absicherung

Arbeits-und sozialrechtliche Verpflichtungen gegenüber den Beschäftigten dürfen nicht umgangen werden. Leiharbeitsarrangements, die darauf abzielen, reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu ersetzen, dürfen nicht als Ersatz angewandt werden. Sowohl bei der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als auch bei Neueinstellung und Beförderungsregeln muss das Prinzip der Chancengleichheit und des Diskriminierungsverbotes befolgt werden.

Mitspracherechte im Unternehmen

FWF Mitglieder verpflichten sich zur Umsetzung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen .  Wo diese Rechte per Gesetz beschränkt sind, sollten Unternehmen andere Möglichkeiten fördern, um unabhängige und freie Organisation und Verhandlungen für alle ArbeiterInnen zu ermöglichen. Das Arbeitsverhältnis basiert auf Freiwilligkeit und schließt daher jede Art von Zwangsarbeit ausdrücklich aus.

Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten müssen mit den gesetzlichen Bestimmungen und branchenüblichen Standards übereinstimmen. Von den ArbeiterInnen darf nicht verlangt werden, dass sie regelmäßig mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten. Innerhalb einer Woche besteht Anspruch auf einen arbeitsfreien Tag. Überstunden müssen freiwillig sein, dürfen 12 Stunden pro Woche nicht überschreiten und nicht regelmäßig abgefordert werden. Sie müssen immer mit einer Mehrarbeitszulage zum Lohn kompensiert werden.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

FWF fordert in ihrem Verhaltenskodex eine sichere und gesundheitsverträgliche Arbeitsumwelt mit Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Regeln zur größtmöglichen Unfallverhütung und Minimierung von Gesundheitsrisiken sollen umgesetzt werden. Körperliche Misshandlung, Androhungen körperlicher Misshandlung, unübliche Strafen oder Disziplinarmaßnahmen, sexuelle und andere Belästigungen sowie Einschüchterungen durch den Arbeitgeber sind streng verboten.

Umweltfreundliche Produktion

FWF ist ein Sozialstandard.

Kontrolle und Transparenz

Einmal jährlich überprüft Fair Wear Foundation die Fortschritte der Mitgliedsunternehmen bei der Umsetzung der FWF Arbeitsrichtlinien.  In diesen sogenannten Brand Performance Checks wird sowohl das Managementsystem als auch beispielsweise Produktionsplanung, Einkaufspraktiken, Lieferantenbeziehungen, etc. überprüft. Zudem müssen die Mitgliedsunternehmen nachweisen, dass sie die Bestimmungen hinsichtlich der Kontrollen in den Produktionsstätten erfüllen. Im ersten Jahr der Mitgliedschaft müsssen 40% des Gesamtvolumes auditiert werden, im zweiten Jahr 60% und ab dem dritten Jahr der Mitgliedschaft 90%. Je nach erreichter Punktzahl wird das Unternehmen in eine der Kategorien „Leader“, „Good“ oder „Needs improvement“ einsortiert. Diese Berichte werden auf der FWF Webseite veröffentlicht. Mitglieder müssen zudem jährlich einen Sozialbericht veröffentlichen und der FWF eine regelmässig aktualisierte Liste der Zulieferer zukommen lassen.

Die Arbeitsstandards der FWF basieren auf den ILO-Übereinkommen (International Labor Organization), einschließlich der sogenannten Kernarbeitsnormen, und auf der UN-Menschenrechtsdeklaration. Die Arbeitsstandards folgen also den Normen, die von der internationalen Gemeinschaft festgelegt wurden.

Quelle

http://www.fairwear.de/ und Vera Köppen, Fair Wear Foundation

3 Kommentare

  1. Anonymous sagt:

    Thanks for inundotcirg a little rationality into this debate.

  2. arnasheimann sagt:

    dis is gut

  3. winter sagt:

    Sehr Informative Seite! Danke.

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