Business Social Compliance Initiative (BSCI)

August 18th, 2009 by jakob Kommentar schreiben »

logo-bsci

Ziele

Die Business Social Compliance Initiative (BSCI) ist eine gemeinnützige Unternehmensvereinigung mit Sitz in Brüssel. Sie wurde mit dem Anspruch gegründet, auf Unternehmerseite eine gemeinsame Plattform für die unterschiedlichen europäischen Verhaltenskodizes und Überwachungssysteme sowie die Grundlage für ein gemeinsames europäisches Überwachungssystem für Sozialstandards zu schaffen. Die Einhaltung des Verhaltenskodex – auch auf der Ebene der Lieferanten – ist oberstes Ziel der BSCI. Mit weiteren unterstützenden Maßnahmen, v.a. im Rahmen sog. ‚Round Tables‘ (s. Struktur), soll sichergestellt werden, dass in den Produktionsländern, insbesondere in den eigenen Zulieferunternehmen, nationalen und internationalen Gesetzesvorschriften hinsichtlich sozialer Aspekte und des Umweltschutzes entsprochen wird. Dabei möchte man eine umfassende und nachhaltige Entwicklung in den Lieferländern fördern.

Entstehungsgeschichte

In den Jahren 2002 und 2003 veranstalteten Mitglieder der Außenhandelsvereinigung Foreign Trade Association (FTA) Workshops, um Rahmenbedingungen festzulegen; im März 2003 wurde die BSCI gegründet. Der Verhaltenskodex wurde erstmals im Frühjahr 2004 angewandt.

Struktur

Im Mittelpunkt der BSCI stehen die Mitgliederversammlungen, die mindestens zweimal jährlich stattfinden. Hier werden Entscheidungen hinsichtlich langfristiger Planungen, strategischer Entscheidungen, Budgetfragen, Aktivitäten, Verfahrensweisen, der Struktur sowie der BSCI-Mitgliedschaften bzw. –ausschlüsse getroffen.

Für die Vertretung gegenüber anderen Einrichtungen und in der Öffentlichkeit sorgt der Aufsichtsrat der BSCI, der aus mindestens drei Mitgliedern der Mitgliederversammlung und einem Vertreter des Sekretariates besteht, wobei letzteres von der FTA gestellt wird.

Auf europäischer Ebene hat die BSCI mit einem eigenen Stakeholder-Dialog ein Forum zur Diskussion politischer und das System der BSCI betreffender Fragen geschaffen. Bei Themen, die nicht das Budget oder die interne Organisation betreffen, lässt sich die BSCI in diesem Forum auch von externen Experten beraten. Teilnehmen können dabei insgesamt 12 Vertreter von Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen, Lieferanten, Wirtschaftsverbänden (Import & Export), Regierungen, internationalen Organisationen (z.B. VN) und BSCI-Mitgliedern.

In den Lieferantenländern ist die BSCI bemüht, im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung einen ähnlichen Austausch unter den dort beteiligten und verantwortlichen Interessengruppen zu fördern: Vertretern von Regierungsbehörden, Wirtschaftsorganisationen, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen, Hochschulen, Mitgliedern der BSCI, Auditoren u.a. wird durch die Teilnahme an sog. ‚Round Tables‘ (bislang in 12 Ländern v.a. in Asien) die Möglichkeit zu Austausch und gegenseitiger Unterstützung gegeben.

Kontrolle und Transparenz

Die Überprüfung und Bestätigung der Einhaltung des Verhaltenskodexes wird durch unabhängige, von der Social Accountability International (SAI, s. SA8000-Initiative) akkreditierte und von der BSCI ausgewählte Unternehmen (zertifizierte SA8000 SSA Auditoren, s. SA8000-Initiative) durchgeführt, wobei mit lokalen Nichtregierungsorganisationen und Arbeitnehmervertretern zusammengearbeitet werden soll.

Kriterien

Kinderarbeit

Der Verhaltenskodex verbietet jegliche Form der Ausbeutung von Kindern: In Anlehnung an die Bestimmungen der ILO (s. Glossar), der Vereinten Nationen sowie der jeweiligen Landesgesetzgebung ist Kinderarbeit verboten, dabei soll die jeweils strengste Bestimmung gelten. Arbeitsbedingungen, die denjenigen der Sklaverei ähneln oder der Gesundheit der Kinder schaden, sind nicht erlaubt, während die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer zu schützen sind. Sollten Kinder in Kinderarbeit-Situationen angetroffen werden, muss das Lieferunternehmen Maßnahmen ergreifen, die den betroffenen Kindern Abhilfe schaffen, einschließlich einer Unterstützung, die den Kindern den Schulbesuch erlaubt; ein solches Verfahren muss außerdem dokumentiert werden.

Entlohnung

Löhne (einschließlich Überstunden und Überstundenausgleich) müssen den gesetzlichen Mindestlöhnen oder Industriestandards entsprechen. Sollten diese die Lebenshaltungskosten einschließlich eines zusätzlichen frei verfügbaren Einkommens nicht decken, „werden Unternehmen ermutigt, eine angemessene Vergütung, die diese Grundbedürfnisse abdeckt, zu zahlen.“ Illegale, unerlaubte oder als Strafmaßnahme vorgenommene Lohnabzüge sind nicht erlaubt. Beschäftigte müssen klar, detailliert und regelmäßig über die Zusammensetzung ihres Arbeitsentgeltes unterrichtet werden. Die Auszahlung der Löhne muss in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und in einer für die Beschäftigten geeigneten Weise erfolgen.

Soziale Absicherung

Keine Angaben.

Mitspracherechte im Unternehmen

Gewerkschaftsgründung und –mitgliedschaft sowie Kollektivverhandlungen sind erlaubt, bei diesbezüglich einschränkenden Landesgesetzen müssen entsprechende Alternativmöglichkeiten geschaffen werden, dem jeweiligen Arbeitnehmervertreter ist freier Zugang zu den Arbeitsplätzen zu ermöglichen.
Keine Angaben zu Beteiligungen an Entscheidungsprozessen.

Arbeitszeiten

Es gelten die jeweiligen nationalen Gesetze und Industriestandards zu Arbeitsstunden. Dabei dürfen jedoch 48 Wochenstunden nicht regelmäßig überschritten und wöchentlich nicht mehr als 12 Überstunden, welche separat zu vergüten sind, geleistet werden. Jedem Mitarbeiter steht nach sechs aufeinander folgenden Arbeitstagen mindestens ein freier Tag zu.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Es werden klare Regeln und Verfahren für die Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verlangt, insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung und Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen, sauberen Toiletten und Zugang zu Trinkwasser; gegebenenfalls muss der Arbeitgeber hygienische Einrichtungen zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitstellen. Praktiken und Bedingungen am Arbeitsplatz sowie in den Schlafsälen, die gegen die grundlegenden Menschenrechte verstoßen, sind verboten. Insbesondere jugendliche Arbeitnehmer sollen nicht gefährlichen, unsicheren oder gesundheitsschädigenden Situationen ausgesetzt werden.

Ein Mitglied der Geschäftsleitung ist für die Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigten sowie für die Umsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsvorgaben der BSCI verantwortlich. Alle Beschäftigten erhalten regelmäßig ein zu dokumentierendes Gesundheits- und Sicherheitstraining, für neue oder wieder eingestellte Mitarbeiter wird die Schulung wiederholt.

Feststellung und Vermeidung von bzw. richtige Reaktionen auf potenzielle Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer werden durch entsprechende ‚Systeme‘ (nicht näher erläutert) sichergestellt.

Umweltfreundliche Produktion

Hinsichtlich Abfallbewirtschaftung, Umgang mit Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen, ihrer Entsorgung, Emissionen und Abwasserbehandlung wird auf die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes verwiesen, welche eingehalten oder übertroffen werden müssen.

Schreibe einen Kommentar