Naturland

Mai 2nd, 2014 by jakob Kommentar schreiben »

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Überblick

Naturland achtet bei der gesamten Produktion auf ökologische Herstellung, zusammen mit dem Naturland Fair Siegel werden umfassende soziale und ökologische Kriterien transparent berücksichtigt. Die Produkte werden zudem auf Hautverträglichkeit überprüft. Der Lohn der Arbeiter geht allerdings nicht über den Mindestlohn hinaus und es werden keine Gewerkschaften und NROs in die Überprüfung mit eingebunden.

Ziele

Naturland – Verband für ökologischen Landbau e.V. fördert den ökologischen Landbau weltweit. Der Verband verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz mit detaillierten Richtlinien für Erzeugung und Verarbeitung der Produkte, aber auch für den sozialen Umgang mit den Menschen, die auf den Betrieben arbeiten. Nachhaltiges Wirtschaften, praktizierter Natur- und Klimaschutz, Sicherung und Erhalt von Boden, Luft, Wasser sowie der Schutz des Verbrauchers stehen im Zentrum der Richtlinien.

Der Schwerpunkt bei Naturland liegt auf der Lebensmittelproduktion; die Richtlinien decken aber auch weitere Bereiche wie Textil- und Kosmetika-Herstellung ab.

 

Entstehungsgeschichte

Naturland – Verband für ökologischen Landbau e.V. wurde 1982 mit Sitz in Gräfeling bei München gegründet.

Im Jahre 2012 bewirtschaften in Deutschland 2.604 Naturland Betriebe eine Fläche von über 139.480 Hektar (ohne Wald). Naturland fördert den ökologischen Landbau weltweit. International bewirtschaften 2012 zusätzlich fast 50.800 Bauern eine Fläche von über 120.000 Hektar (inklusive Aquakultur).

Im August 2006 wurde das erste Textilprojekt nach Naturland Fair Richtlinien zertifiziert, seit

Herbst 2006 sind die Ökotextilien auf dem Markt erhältlich.

Naturland Fair stellt ein Zusatzzertifikat für Naturland öko-zertifizierte Produkte dar.

 

Struktur

Naturland ist ein basisdemokratischer Bauernverband: Die Naturland-Mitglieder entsenden aus den Landesversammlungen ihre Delegierten in die Delegiertenversammlung. Die Delegiertenversammlung legt Politik und aktuelle Zielsetzung des Verbandes fest. Sie ist darüber hinaus für folgende Aufgaben verantwortlich:

  • Wahl des Präsidiums
  • Verabschiedung des Haushaltes
  • Wahl der Richtlinien- und Anerkennungskommission
  • Verabschiedung der Richtlinien

Das Präsidium ist das oberste Führungsgremium von Naturland, es wird gewählt von der Delegiertenversammlung und ist zuständig für alle Bereiche.

Die Richtlinienkommission wird von der Delegiertenversammlung gewählt. Sie hat die Aufgabe, die Naturland-Richtlinien zu erarbeiten und fortzuentwickeln, die Entscheidungskompetenz über Richtlinien und deren Änderungen liegt jedoch bei der Delegiertenversammlung.

Die Anerkennungskommission ist ein satzungsgemäßes Gremium innerhalb des Verbandes, das im Rahmen seiner fachlichen Entscheidungen an keine Weisungen gebunden ist und seine Entscheidungen auf der Basis der bestehenden Naturland Richtlinien fällt. Die Anerkennungskommission organisiert die Arbeit in drei Unterkommissionen (Erzeugung Deutschland, Erzeugung International, Verarbeitung). Die Unterkommissionen haben in den jeweiligen Bereichen die Aufgabe, auf der Grundlage der Kontrollberichte über die Zertifizierung der Betriebe zu entscheiden.

Kontrolle und Transparenz

Erzeuger und Verarbeiter werden regelmäßig, mindestens einmal pro Jahr, durch von Naturland beauftragte Kontrollstellen überprüft.

Darüber hinaus finden auch unangemeldete Stichprobenkontrollen statt. Die Kontrollen werden durch externe, staatlich zugelassene Kontrollstellen durchgeführt. Dabei arbeitet Naturland vorwiegend mit folgenden Kontrollstellen zusammen:

  • BCS-Öko-Garantie GmbH
  • IMO Institut für Marktökologie GmbH
  • Lacon GmbH und der
  • Ökop-Zertifizierungs GmbH.

Die Betriebe erhalten jährlich neu einen Zertifizierungsentscheid und ein Zertifikat durch die Naturland Anerkennungskommission. Sie bestätigen, dass der Betrieb die Richtlinien von Naturland einhält.

Die Naturland Anerkennungskommission (siehe Struktur) entscheidet, ob ein Landwirt oder Unternehmen seine Produkte als Naturland-zertifziert verkaufen darf. Die Anerkennungskommission setzt sich aus bis zu 20 gewählten Mitgliedern aus unterschiedlichen Bereichen wie z.B. Wissenschaft und Forschung, Erzeugung, Verarbeitung und Verbraucherschutz zusammen. Entscheidungsgrundlage für die Anerkennungskommission bilden jeweils die Ergebnisse und Fakten des Inspektionsberichtes.

 

Kriterien

Die Naturland Richtlinien schließen den sozialen Umgang mit den Menschen ein, die auf den Betrieben arbeiten. Ganz generell beinhalten die Richtlinien, dass die Grundrechte der Menschen beachtet werden: Diese müssen mindestens den lokalen gesetzlichen Vorschriften entsprechen bzw. den Menschenrechten nach UN Konventionen, den International Labour Organisations and Recommendations (ILO, www.ilo.org/ilolex/german/docs/convdisp1.htm) und den UN Kinderrechtskonventionen (www. Aufentshaltstitel.de/index.html), wenn diese über die lokalen Vorschriften abgedeckt sind.

Kinderarbeit

Betriebe dürfen keine Kinder einstellen. Unter bestimmten Bedingungen dürfen Kinder aber auf dem eigenen Familienbetrieb- oder einem Nachbarbetrieb mitarbeiten. Dabei muss gewährleistet werden, dass die Arbeit nicht die Sicherheit und Gesundheit und schulische, moralische, soziale und physische Entwicklung gefährdet.

Entlohnung

Die Löhne müssen mindestens den gesetzlichen Mindestlöhnen des Landes oder den relevanten Industriestandards (bei Verarbeitungsbetrieben) entsprechen.

Soziale Absicherung

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Beschäftigten eine Grundabsicherung bei Mutterschaft, Krankheit und Alter bekommen.

Mitspracherechte im Unternehmen

Alle Beschäftigten haben das Recht und die Freiheit, sich zur Wahrnehmung ihrer Interessen zu versammeln und zu organisieren. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft darf nicht zu Benachteiligungen führen.

Arbeitszeiten

Es wird eine Vereinbarung getroffen, die die jährliche Begrenzung der Jahresarbeitsstunden festlegt oder eine gegenseitige Vereinbarung zur Arbeit in Spitzenzeiten für maximal sechs Wochen beinhaltet. Dadurch soll ermöglicht werden, dass in der Hochsaison (z.B. während der Ernte) Überstunden und flexible Arbeitszeiten möglich sind.

Die ILO-Standards von 48 Wochenarbeitsstunden und maximal 12 freiwilligen, bezahlten Überstunden werden als angemessene Arbeitszeiten angesehen.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Es muss gewährleistet werden, dass alle Arbeiter, Angestellten und Familien Zugang zu Trinkwasser, Essen, Unterkunft und medizinischer Grundversorgung haben.

Der Arbeitgeber ist für Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zuständig. Wenn nötig, werden Schulungen zur Sicherheit durchgeführt, um auf Gefahren am Arbeitsplatz aufmerksam zu machen. Bei mehr als 10 Beschäftigten müssen Leitlinien zur Sicherheit am Arbeitsplatz erstellt werden.

Umweltfreundliche Produktion

Für die Erzeugung der Materialien müssen die Richtlinien zur Erzeugung eingehalten werden, die strenge Vorgaben beinhalten über Einsatz von Düngemittel, über Schädlingsbekämpfung, Herkunft des Saatguts etc. Genaueres findet sich in den Richtlinien zur Erzeugung.

Der Anteil an Naturfasern am Endprodukt muss mindestens 95%, bei Baumwolle 100%, betragen. Eine Auslobung „in Umstellung“ ist für Naturland Textilien nicht möglich.

Es gelten strenge Auflagen, was die Materialien und ihre Verarbeitung anbelangt. So dürfen PVC/PU und Nickel nicht verwendet werden, Metalle müssen chrom- und nickelfrei sein, auch bioakkumulierende und nicht biologisch abbaubare Stoffe sind nicht zugelassen; generell unzulässig sind bei der Verarbeitung alle Substanzen und Zubereitungen, die nach anerkannter internationaler oder nationaler Gesetzgebung verboten sind, dazu gehören etwa Schwermetalle und Azofarbstoffe. Außerdem müssen alle eingesetzten Substanzen und Zubereitungen bestimmten Vorgaben zur Toxikologie und Abbaubarkeit/ Eliminierbarkeit entsprechen.

Die Verarbeitungsbetriebe verfügen über schriftlich festgelegte Verfahren und Maßnahmen bezüglich Umweltschutz, etwa zur Minimierung und Überwachung von Abfall- und Umweltbelastungen.
Genaue Informationen finden sich unter http://www.naturland.de/unsere_richtlinien.html .

 

Hautverträglichkeit:

Es findet regelmäßig eine Schadstoffüberprüfung statt. Diese beinhaltet Rückstandsanalysen von Stichproben aus der laufenden Produktion. Die Anzahl der Stichproben pro Jahr ist abhängig vom Umfang der Produktion entsprechend den Vorgaben von Naturland. Die Proben können je nach Verarbeitungsstufe aus dem Wareneingang oder der fertigen Ware entnommen werden.

Es gibt bestimmte Grenzwerte bzgl. Rückständen in Öko-Textilien bzw. weiteren Bestandteilen und Accessoires. Auch diese lassen sich in den Richtlinien nachlesen.

 

Quelle

http://www.naturland.de

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