Kinderarbeit

Mai 2nd, 2014 by jakob Kommentar schreiben »

Kriterien-Kinderarbeit

Bluesign

Der bluesign®-Standard ist ein technischer Standard. Soziale Aspekte werden durch den bluesign®-Standard nicht abgedeckt. Jedoch verpflichten sich alle bluesign®-Systempartner zur Einhaltung des UN GLOBAL COMPACT, welcher strenge Anforderungen für die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung vorgibt.

BSCI

Der Verhaltenskodex verbietet jegliche Form der Ausbeutung von Kindern: In Anlehnung an die Bestimmungen der ILO (s. Glossar), der Vereinten Nationen sowie der jeweiligen Landesgesetzgebung ist Kinderarbeit verboten, dabei soll die jeweils strengste Bestimmung gelten. Arbeitsbedingungen, die denjenigen der Sklaverei ähneln oder der Gesundheit der Kinder schaden, sind nicht erlaubt, während die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer zu schützen sind. Sollten Kinder in Kinderarbeit-Situationen angetroffen werden, muss das Lieferunternehmen Maßnahmen ergreifen, die den betroffenen Kindern Abhilfe schaffen, einschließlich einer Unterstützung, die den Kindern den Schulbesuch erlaubt; ein solches Verfahren muss außerdem dokumentiert werden.

Fair Trade (FLO)

FLO bezieht sich in seinem generischen Standard auf die Konventionen der ILO (International Labor Organization). Folgende Prinzipien müssen respektiert werden:

Kinder dürfen nur dann arbeiten, wenn sie außerdem am Schulunterricht teilnehmen können.
Die von Kindern verrichtete Arbeit darf weder ihre soziale, körperliche oder schulische Entwicklung beeinflussen.
Arbeit im familiären Umfeld fällt nicht unter die Kategorie Kinderarbeit, solange der Schulbesuch garantiert ist.

Rekrutierung von Kindern unter 15 Jahren ist untersagt.
Unternehmen werden dazu angehalten, Programme zu fördern, in denen Kinder Schulbildung erhalten, bis sie das arbeitsfähige Alter erreicht haben.
Jugendliche unter 18 Jahren sollten weder nachts noch unter gefährlichen Umständen arbeiten.
Die Arbeitszeit soll sich an einem „vernünftigen Höchstmaß“ ausrichten.

Fair Wear Foundation (FWF)

Die FWF spricht sich ausdrücklich gegen jegliche Form von Kinderarbeit aus. Das Mindestalter der ArbeiterInnen liegt bei 15 Jahren. Untersagt sind jegliche Form der Sklaverei oder menschenunwürdige Praktiken, wie den Kinderhandel, Schuldknechtschaft und Leibeigenschaft. Kinder zwischen 15 und 18 Jahren dürfen nicht in Umständen arbeiten, die ihre Gesundheit und Sicherheit gefährden.

Global Organic Textile Standard (GOTS)

Laut dem Standard ist es untersagt, dass zertifizierte Unternehmen Kinder beschäftigen. Unternehmen müssen Richtlinien, Programme und Projekte entwickeln und unterstützen, die Kindern in angestellten Verhältnissen helfen, wieder in gute Bildungssysteme integriert zu werden und bis zum Eintreten ins Erwachsenenleben auch dort bleiben. “Kinder” sind nach dem GOT-Standard entsprechend der ILO Definition definiert. Flucnorthmanaba Alle vom Unternehmen betriebene Ansätze müssen konform mit den ILO standards C138 und C182 sein.

Naturland

Betriebe dürfen keine Kinder einstellen. Unter bestimmten Bedingungen dürfen Kinder aber auf dem eigenen Familienbetrieb- oder einem Nachbarbetrieb mitarbeiten. Dazu muss gewährleistet werden, dass die Arbeit nicht gefährlich ist, nicht die Sicherheit und Gesundheit und schulische, moralische, soziale und physische Entwicklung gefährdet.

ÖkoTex 100

Der Öko-Tex Standard 1000 schreibt vor, dass Kinderarbeit für Kinder im schulpflichtigen Alter verboten ist; in jedem Falle jedoch unter 15 Jahren. Damit greift der Standard die Forderungen der International Labour Organization (ILO) auf. Der Öko-Tex Standard 100 äußert sich hingegen nicht zum Gebrauch von Kinderarbeit.

Textile Exchange (TE)

Keine Sozialstandards.

Social Accountability International (SAI)

Die zertifizierten Unternehmen dürfen unter keinen Umständen Kinderarbeit unterstützen oder damit in Verbindung gebracht werden. Die Unternehmen müssen ihre Arbeitnehmer über das Thema Kinderarbeit informieren. Darüber hinaus müssen sie Prozesse entwickeln und anwenden, welche die Unterbindung von Kinderarbeit unterstützen. Junge Arbeitnehmer, definiert nach ILO Kriterien, dürfen nur dann eingestellt werden, wenn die Schulzeit nicht gefährdet ist. Schulzeit, Arbeitszeit und Transportzeit dürfen täglich nicht über 10 Stunden liegen. Nachtarbeit ist untersagt. Der Arbeitsplatz darf unter keinen Umständen gefährlich oder gesundheitsschädigend sein.

World Fair Trade Association (WFTO)

Die Organisation befolgt die UN Konvention zu den Rechten von Kindern und die lokalen und nationalen Gesetze zur Anstellung von Kindern. Die Organisation gewährleistet, dass es keine Zwangsarbeit in ihren Betrieben gibt.

Jede Einbindung von Kindern in die Produktion von Fair Trade Produkten wird offengelegt und beobachtet und beeinflusst das Wohlbefinden, die Sicherheit, die schulische Bildung und das Bedürfnis zu spielen nicht nachteilig.

1 Kommentar

  1. Anonymous sagt:

    .Ich vertrauen auf keinen Gütesiegel oder Zertifikat!

    100 Millionen Kinderarbeiter gibt es laut Schätzungen alleine in Indien. Die Internationale Arbeitsorganisation in Genf (International Labour Organisation – ILO) unterscheidet zwischen verschiedenen Formen der Arbeit: Leichte und geeignete Arbeit auf der einen und ausbeuterische Kinderarbeit auf der anderen Seite. Zu ausbeuterischer Kinderarbeit zählen alle Arbeiten, die die Gesundheit, Sicherheit oder Moral von Kindern gefährden: Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft sowie jegliche Formen des Missbrauchs, wie Prostitution, Pornografie oder Drogenhandel. Diese Form der Kinderarbeit ist international verboten.

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