Global Organic Textile Standard (GOTS) und IVN Best

Mai 2nd, 2014 by jakob Kommentar schreiben »

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Übersicht

Das GOTS Siegel vereinigt viele Standards der Textilindustrie und hat sowohl strenge auflagen im ökologischen Bereich, als auch im sozialen Bereich und hält sich dort an die ILO Mindestlöhne. Das Siegel ist transparent und achtet auf eine strenge Einhaltung seiner Kriterien. Für uns ist dies mit das umfassendste Siegel. Das IVN Best Siegel hält die GOTS Standards ein und legt aber härtere Kriterien im Bereich der sozialen Aspekte an, z.B. fordert es den „living wage“

Ziele

„The aim of these standards is to define world-wide recognised requirements that ensure organic status of textiles, from harvesting of the raw materials, through environmentally and socially responsible manufacturing up to labelling in order to provide a credible assurance to the end consumer.“

Der Global Organic Textile Standard (GOTS) wurde mit dem Ziel entwickelt, die vielen unterschiedlichen Standards der Textilindustrie zu vereinheitlichen. Damit sollte die Verwirrung gemindert werden, die sowohl unter den Konsumenten als auch unter den Akteuren der Branche herrschte, und die den internationalen Markt ökologisch produzierter Baumwolle am Wachsen hinderte.

Entstehungsgeschichte

Im Jahr 2002 wurde die International Working Group on Organic Textile Standard (IWG) gegründet. Sie besteht aus unterschiedlichen Standardinitiativen:

  • International Association Natural Textile Industry (IVN), Deutschland.
  • Soil Association (SA), England.
  • Organic Trade Association (OTA), USA.
  • Japan Organic Cotton Association (JOCA), Japan.

Auf der Biofach-Messe 2008 in Nürnberg einigten sich die vier teilnehmenden Parteien auf ein gemeinsames Logo sowie ein einheitliches Lizenzierungsverfahren. Inzwischen ist der Global Organic Textile Standard (GOTS) zum führenden Kriterium im Bereich der ökologischen Textilien geworden. Die teilnehmenden Akteure des GOTS können ihrerseits striktere zusätzliche Standards fordern, um ihre eigene Identität zu wahren und regionale Besonderheiten beachten zu können. Der GOTS kann daher als Mindeststandard angesehen werden, der mit dem EU-Bio-Siegel der Ernährungsindustrie vergleichbar ist.

Struktur

Der GOTS wurde durch die involvierten Parteien gemeinschaftlich begründet. Standardorganisationen im Textilsektor, die mit ökologisch produzierten Fasern arbeiten und die mit den Grundlagen des GOTS übereinstimmen, können neue Mitglieder werden.
Beim zurückliegenden Treffen der IWG entwickelte sich eine neue rechtliche Einheit, die Global Standard GmbH, die Eigentümer des GOTS Labels ist. Eigentümer der Gesellschaft sind die Mitglieder der IWG zu gleichen Teilen. Alle Aktivitäten innerhalb des GOTS inklusive des Lizenzierungssystems werden hier abgewickelt.
Als Rückgrat des Systems bietet die IWG weltweite Vereinbarkeit und Wiedererkennung der zertifizierten und gekennzeichneten Produkte.
Die IWG hat ein technisches Komitee gegründet, welches von einem technischen Direktor und von einem Textil-Experten, der von den Mitgliedern ernannt wurde, koordiniert wird.
Die IWG erhält außerdem Unterstützung vom Standard-Komitee, so dass eine breite Basis für das technische Komitee und seine Entscheidungen entsteht.
Zu den Aufgaben zählen:

  • Überarbeitung der Standards
  • Überwachung der akkreditierten Zertifizierer, um die Einhaltung des Standards zu gewährleisten
  • Überwachung der zertifizierten Firmen und deren Produkte

 

Kriterien

Kinderarbeit

Laut dem Standard ist es untersagt, dass zertifizierte Unternehmen Kinder beschäftigen. Unternehmen müssen Richtlinien, Programme und Projekte entwickeln und unterstützen, die Kindern in angestellten Verhältnissen helfen, wieder in gute Bildungssysteme integriert zu werden und bis zum Eintreten ins Erwachsenenleben auch dort bleiben. “Kinder” sind nach dem GOT-Standard entsprechend der ILO Definition definiert. Alle vom Unternehmen betriebene Ansätze müssen konform mit den ILO Standards C138 und C182 sein.

Entlohnung

Löhne und Zuschüsse, welche für eine reguläre Arbeitswoche bezahlt werden, müssen mindestens den nationalen legalen Standards entsprechen oder den Industriestandards, wobei der höhere Wert der geltende ist. Löhne müssen immer die Grundbedürfnisse decken und darüber hinaus frei verfügbares Einkommen garantieren.
Alle Arbeitnehmer müssen verständliche und schriftliche Informationen über ihre Arbeitsbedingungen erhalten. Diese müssen Informationen über die Entlohnung vor Antritt des Arbeitsverhältnisses beinhalten.
Gehaltsminderungen und Disziplinarmaßnahmen sind unter keinen Umständen erlaubt.

Soziale Absicherung

Keine Angaben.

Mitspracherechte im Unternehmen

Es gelten Versammlungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen. Alle Arbeiter haben das Recht, Gewerkschaften zu gründen oder ihnen anzugehören. Der Arbeitgeber soll eine offene Einstellung gegenüber Gewerkschaftsaktivitäten annehmen. Gewerkschaftsmitglieder dürfen nicht diskriminiert werden und es wird ihnen ermöglicht, ihre gewerkschaftlichen Funktionen auszuüben.

Dort wo Versammlungsfreiheit und Tarifautonomie rechtlich verboten sind, ermöglicht der Arbeitgeber die Entwicklung von unabhängigen und freien Versammlungen und Verhandlungen.

Arbeitszeiten

Arbeitszeiten müssen mit nationalen Gesetzen und industriellen Standards übereinstimmen, wobei der Standard gewählt werden muss, welcher dem Arbeitnehmer einen größeren Schutz gewährt. Unter keinen Umständen darf vom Arbeitnehmer erwartet werden, dass er regulär mehr als 48 Stunden pro Woche arbeitet. Dem Arbeitnehmer steht mindestens ein freier Tag nach jeweils sieben Arbeitstagen zu. Überstunden sind nur auf freiwilliger Basis zu leisten und dürfen nicht über 12 Stunden pro Woche hinausgehen. Überstunden dürfen nicht auf einer regulären Basis eingefordert werden und müssen immer entsprechend entlohnt werden.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Es muss vom Arbeitgeber ein sauberes und hygienisches Arbeitsumfeld garantiert werden. Es müssen entsprechende Maßnahmen getroffen werden, um Arbeitsunfälle zu verhindern und von der Arbeit ausgehende Gesundheitsrisiken auszuschließen.
Arbeitnehmer müssen auf einer regulären Basis Trainings zu Gesundheit und Sicherheit erhalten. Neue Arbeitnehmer müssen stets geschult werden.
Es müssen Zugänge zu sauberen und hygienischen Sanitärenanlagen, zu tragbarem Wasser, Ruhezonen, Speiseräumen und zu hygienischen Lagerbereichen für Essen gewährleistet werden.
Die Unterkunft muss, sofern vom Arbeitgeber gestellt, sauber und sicher sein und den Grundbedürfnissen der Arbeitnehmer entsprechen.

Umweltfreundliche Produktion

Alle involvierten Akteure benötigen ein schriftliches Dokument zu iher Umweltpolitik, welches Angaben zu den folgenden Punkte beinhalten sollte:

  • Verantwortlicher
  • Prozesse zur Minderung von Abfällen und Abwasser
  • Prozesse zur Kontrolle von Abfällen und Abwasser
  • Prozesse zur Rückverfolgung im Falle von Abfall- und Schadstoffbelastung
  • Dokumentation von Trainingseinheiten für Angestellte zu den Themen „nachhaltige Nutzung von Wasser und Energie“ und „minimaler Chemieeinsatz und Entsorgung von Chemikalien“
  • Prozesse zur Verbesserung der Unternehmensaktivitäten entsprechend der Umweltpolitik
  • Dokumentation von allen verwendeten Chemikalien, Wasserverbrauch, Energieverbrauch und Abwasseraufbereitung

Für alle Schritte entlang der Wertschöpfungsketten gibt es jeweils eine Chemikalienliste, die vorschreibt, welche Chemikalien nicht verwendet werden dürfen (GOTS 2.3.1.).

Der Standard beinhaltet spezifische Vorschriften zur Abwasseraufbereitung.

GOTS beinhaltet keine Kriterien zum Anbau von ökologischer Baumwolle. Er schreibt jedoch vor, dass jegliche verwendete Baumwolle zu mindestens 95 % aus ökologischem Anbau stammen muss und dem IFOAM (International Federation of Organic Agriculture Movement) Basic Standard entsprechen muss.

Kontrolle und Transparenz

Um dem Anspruch eines weltweiten, einheitlichen Standards zu entsprechen, haben Zertifizierungsunternehmen wie Control Union (früher Skal International) aus den Niederlanden oder auch ICEA aus Italien ihre eigenen etablierten Standards aufgegeben, um bei ihren Klienten den GOTS-Standard einzuführen. Im März 2009 waren insgesamt neun Zertifizierer auf GOTS-Kriterien hin geprüft:

  • CCPB, Italien
  • Control Union Certifications b.v., Niederlande.
  • ECOCert SA., Frankreich.
  • ETKO, Türkei
  • ICEA, Italien.
  • IMO – Institute for Marketecology, Schweiz.
  • OneCert Inc., USA.
  • Oregon Tilth Inc., USA.
  • SAC – Soil Association Certification Ltd., Großbritannien

Internationaler Verband der Naturwirtschaft

Einer der Mitbegründer des GOTS war der internationale Verband der Naturtextilwirtschaft (IVN), der zusätzliche Kriterien für die von ihnen zertifizierten Produkte entwickelten. Er wurde 1989 gegründet und zählt über 100 Mitgliedsunternehmen. Diese müssen, neben den erforderlichen Standards für das GOTS-Zertifikat, weiterführenden sozialen und ökologischen Qualitätsansprüchen genügen. Dazu gehören:

 

  • die ausschließliche Verwendung von biologisch angebauter Naturfaser
  • die Auszahlung existenzsichernder Löhne (living wage) an FabrikarbeiterInnen

Living Wage

Im Gegensatz zum „Mindestlohn“, der zwar gesetzlich vorgeschrieben ist, für ein menschenwürdiges Leben aber oft nicht ausreicht, sollen „existenzsichernde Löhne“ (living wage) die Ausgaben für Nahrungsmittel, Unterkunft, Kinderbetreung, Bildung und Gesundheitsleistungen abdecken. Leider gibt es dabei dennoch Fragen, die den Arbeitgebern Spielräume hinsichtlich der Höhe der Bezahlung lassen, bspw. muss das Einkommen der Eltern für die Versorgung aller Kinder reichen? Gehört Bildung zur Grundsicherung? Auch der Begriff „existenzsichernde Löhne“ ist daher nicht einheitlich definiert.

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